Anhänger für den Pinz

Kaufberatung und Erfahrungen

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eniac
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Anhänger für den Pinz

Beitrag von eniac »

Ist Zustand :

Original CH Hängerkupplung eingetragen als Abschlepp/Rangierhaken.
Laut deutschem TÜV nur in Verbindung mit originalem und Zeitgemäßem
Hänger als Fahrzeug/Hänger Kombi eintragungsfähig ..

Was wäre jetzt wenn ich in der CH einen guten und vor allem originalen
Hänger aufgabeln würde und den auf Achse mit Heim schleppen will ?

Klar, Anhängen und fahren (sagt der eine) aber legal wäre das nicht und
ich hab wenig lust das Hängerle irgendwo in DE stehen zu lassen weil mich
die Rennleitung nicht weiterfahren läßt.

Welche Optionen bieten sich da ?
Grüße

derStefan
Goldsteuerrad
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Beitrag von Goldsteuerrad »

Guten abend Stefan,

Am Hänger Räder abschrauben und auf den Kopf, heisst mit Achse nach oben verladen sollte eigentlich passen.

Betreffend Kupplung habe ich mal einen interessanten Thread gelesen im Allrad LKW-Forum (o.s.ä.). Ich meine gelesen zu haben, dass ein korrekter (bitte mich nicht darauf festnageln) Eintrag als AHK verlangt werden kann. Vlt. finde ich diesen Eintrag noch, dann werde ich Dir den Link per Email senden.

Gruss
Allzeit schrott- und knitterfreie Fahrt
Frank
Joe1977
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Beitrag von Joe1977 »

So gross sind die orginalen Anhänger ja nicht; also aufladen und per Huckepack mitnehmen.

Gruß Jochen
Defizit ist das was man hat, wenn man weniger hat, als wenn man gar nichts hätte.
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engele
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Beitrag von engele »

also ich würde ihn heimziehen... hab aber auch die auswahl zwischen natokuppliung am defender, schweizer pupplung am puch oder pinz und rockinger am g :lol: :lol: :lol:
aber ansonsten würde ich ihn auch aufladen. da hast auch kein theater mit alten reifen. oder alter elektrik.

du meinst die jeephänger oder? Gruß
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eniac
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Beitrag von eniac »

Mit aufladen wird das nix .. dafür wird der wohl zu groß. Der Jeep Hänger
ist mir zu klein.. Ich will nen Hänger haben in dem ich mich austrecken kann.
Also Ladefläche min 190cm ...
Grüße

derStefan
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eniac
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Beitrag von eniac »

Achso ... Ich habe nicht vor ein Restaurationsobjekt durch ganz DE zu zerren ;-)
der sollte dann schon TÜV fähig sein ...
Grüße

derStefan
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M38A1
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Kupplung eintragen und los

Beitrag von M38A1 »

Hallo Stefan,

OK - und woran liegt's, dass Deine Schweizer Kupplung nicht eingetragen ist ? Meine ist mit 3,5 Tonnen und ohne Einschränkung in den Papieren - ich habe aber auch den passenden Support. Also wenn Du einen H-zugelassenen Pinzi hast sollte die Eintragung kein Problem sein.

Liegt es also am Baujahr Deines Pinzi oder mangelt es am Wissen des TÜV Ing. ?

Bevor Du das Theater mit Zollkennzeichen machst würde ich einen Autoanhänger leihen (kostet ca. € 70,00 für's WE) und den neunen Hänger aufladen.

Ich möchte mich übrigens ebenfalls "vergrössern" also wenn jemand einen wirklich super guten Jeep Anhänger sucht - habe meinen gerade ins eBay geparkt - für Forum interessierte natürlich auch ohne eBay ...
http://cgi.ebay.de/Reber-Anhaenger-fuer ... 911.c0.m14

Als Teilnehmer des Bodensee Treffens hast du 1-2 Km zu einem extrem kompetenten TÜV nach Markdorf der Freitag und Samstag Vormittag offen hat. Du kannst also versuchen das zu verbinden und dort einen Termin vereinbaren. Ich kann dann ein Gutachten aus Markdorf dazu steuern dann ist es sozusagen nur eine Wiederholung seiner eigenen Eintragung.

Grüssle Micha
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setrine
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Beitrag von setrine »

Darf man da fragen was für'n Hänger Ihr im Auge habt?
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eniac
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Beitrag von eniac »

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Sowas ;-)
Grüße

derStefan
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eniac
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Beitrag von eniac »

@ Micha ....

Da werd ich auf dich zurückkommen ;-) Hab nämlich was gefunden :twisted:
Grüße

derStefan
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Stef@n
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Beitrag von Stef@n »

eniac hat geschrieben:Da werd ich auf dich zurückkommen ;-)
Und ich sach noch... :wink:
Urlaub & TÜV am Bodensee ist wie Urlaub & Zahnarzt in Ungarn. Nur angenehmer! :wink:
Gruß

Stefan
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eniac
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Beitrag von eniac »

Wie ist das jetzt nochmal mit dem Zoll ??
Ausfuhr CH -- Einfuhr DE ??
Was muss ich beachten ?
Kann ich mit einem DE Kurzzeitkennzeichen in der CH fahren ?
Grüße

derStefan
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M38A1
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Zoll und Co.

Beitrag von M38A1 »

Hi Stefan,

ich hab den Spass inzwischen 5 mal gemacht. Das macht mich nicht zum Experten aber es sollt so passen ...

-> Zoll kannst Du direkt bei der Fahrt aus der Schweiz nach Hause machen - fährst einfach auf den Zoll Parkplatz (LKW-Spur)
-> Musst darauf achten, dass Du während der Geschäfszeiten am Zoll ankommst (also nix Sonntag oder Nachts).
-> Zoll Erklärung ausfüllen (vereinfacht weil unter € 500,00 Wert).
-> 10% Zollund 19% MwSt. vor Ort zahlen.
-> Fahrgestell Nr. abgleichen
-> Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
-> Meistens wird dann noch Dein Gepäck kontrolliert.
Die Prozedur ist lästig und dauert in Summe so ca. 1/2 - 2 Stunden

Aber Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen in die Schweiz oder EU sind illegal.
Verischerungsschutz gilt nur für D und Kennzeichen Geltungsbereich für das Kennzeichen ebenfalls. Da spätestens am Zoll die Sache mit dem Kennzeichen auffällt bist Du auf "good will" angewiesen und musst hoffen, dass nix passiert (=schlecht).
Du müsstet korrekt zur MFK in der Schweiz gehen und dort eine Versicherung abschliessen und ein Zollkennzeichen erwerben. Das gilt dann in der Schweiz und der gesamten EU für 3 Monate. Damit hast Du genügend Zeit alles fertig zu machen, kannst mit dem Kennzeichen Heim fahren und auch zum TÜV fahren.
Bei einem Mowag (3,5 Tonnen LKW) kostet das das CHF 190,00 bei einem Anhänger als vermutlich weniger.
Der Pferdefuss ist beim Zollkennzeichen, dass das Fahrzeug vor nicht mehr als 3 Monaten bei der MFK gewesen sein muss (Schweizer TÜV) oder ein Händler mit einer Garagen Nummer (entspricht der roten Nummer in Deutschland) muss Dir schriftlich bestätigen, dass das Fahrzeug verkehrstüchtig ist und mehr als 5mm Reifenprofil hat.

Also alles machbar aber entsprechend aufwändig und nicht billig - also ganz exakt nachrechnen ob ein Kauf in Deutschland nicht günstiger ist.

Grüssle Micha
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Stef@n
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Beitrag von Stef@n »

Den Ausführungen von Micha kann ich rundum zustimmen.
Ergänzend noch: Wenn dir deine Versicherung eine Deckung für die Schweiz zusagt, dann dürftest du auch mit dem Kurzzeitkennzeichen in die Schweiz fahren. Leider müsste die Fahrt aber in D beginnen!
Vielleicht kann dir ja der Verkäufer das Ding mit der "CH-Roten-Nummer" für ein paar Fränkli an die Grenze fahren (wär wohl die einfachste Lösung), ist ja nich allzu weit...
Gruß

Stefan
Joe1977
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Beitrag von Joe1977 »

Hallo,

mit den Ausführungen von Micha bin ich fast einverstanden. Nur 10% Zoll kostet es nur wenn es sich um ein Fahrzeug handelt das nicht in den Staaten der EU oder der EFTA produziert wurde. Wenn der Anhänger ein EU/EFTA Fabrikat ist kannst Du entweder im Kaufvertrag einen Satz hinzufügen dass es sich um ein solches Fahrzeug handelt oder wenn der Wert über (bin hier nicht sicher 10.000,- CHF oder so liegt) brauchst Du ein spezielles Ausfuhrpapier um die 10% zu sparen. Der Wortlaut der Ausfuhrerklärung ist hier extrem wichtig. Wenn es nicht genau passt will der Zoll die 10%. Lt. Internetseite des Landratsamt Balingen ist das Fahren in der Schweiz mit den deutschen, gelben Kurzzeitkennzeichen zwar rechtlich nicht gestattet wird aber wohl von den Schweizern "gedultet". Ich hab schon 2 Fahrzeuge so aus der Schweiz geholt und die Schweizer Zöllner haben mich zwar "ermahnt" dass das eigentlich so nicht geht, aber nix weiter gemacht.

Gruß Jochen
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Wolfram
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Beitrag von Wolfram »

Joe1977 hat geschrieben: die Schweizer Zöllner haben mich zwar "ermahnt" dass das eigentlich so nicht geht, aber nix weiter gemacht.
...und bei mir hat das kein Schwein interessiert, auch zweimal. Da würd ich mir weniger Sorgen machen und einfach mit dem Kurzkennzeichen fahren.

Gruß

Wolfram
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M38A1
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Interessant ...

Beitrag von M38A1 »

Hi Jochen,

klingt gut ... kannst Du näheres sagen zum benötigten Formular (Download, genaue Bezeichnung oder Kopie) und Wortlaut ... ich bin sicher das könnten einige hier (inklusive mir) gut gebrauchen.

Theoretisch müsste Zoll auch bei Oldtimern entfallen aber mir konnte bisher niemand erklären was das heisst:
-> mehr als 30 Jahre alt
-> Veteranen Zulassung in der Schweiz oder ???

Mit Dem Kennzeichen magst Du/Ihr recht haben und Glück gehabt haben. Es sind aber auch Fälle erGooglebar bei denen mehr als CHF 150,00 Strafe fällig waren. Vielleicht bin ich hier zu vorsichtig aber in Friedrichshafen kriegst Du gar kein Kurzzeitkennzeichen wenn Du Überführung aus der Schweiz angibst. Die lehnen den Antrag dann komplett ab.

Grüssle Micha
Joe1977
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Beitrag von Joe1977 »

Hallo Micha,

hier der Wortlaut der "Ursprungserklärung":

Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handeslpapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nichts anderes angegeben, präferenzbegünstigte deutsche Urspurngswaren sind.

Das muss im Kaufvertrag mit drin stehen (Land dann halt entsprechend anpassen).

Mehr Infos zur Ursprungserklärung auch beim Zoll:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html

Die Wertgrenze für die Ursprungserklärung in der Rechnung ist wohl 6.000,- Euro:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html

Hier noch der Link zu den Formularen wenn die Wertgrenze überschritten wird:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html

Gruß Jochen
Zuletzt geändert von Joe1977 am Di Sep 08, 2009 13:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Joe1977
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Beitrag von Joe1977 »

Wichtig ist bei Kurzzeitkennzeichen auch der Versicherrungsschutz. Manche Versicherer haben Auslandsfahrten mit im Versicherungsumfang und manche nicht. Ohne Versicherrungsschutz würd ich auf keinen Fall fahren.

Gruß Jochen
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engele
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Beitrag von engele »

Wenn du über 6000€ bist brauchst du ein EUR1 aber das darfst du selber net machen. Spediteuer der dir vertraut bzw. dich kennt weil er für dich ini dem fall haftet und sein kopf hinhält das du ihm kein Sch. erzählst.
oft braucht dazu man den Herstellernachweis bzw. die Bestätigung des Herstellers wenns ihn noch gibt.

Oldrimer min, 30 jahre in fahrbarem und gutem Zustand...
erstmal zoll und steuer bei der einfuhr ganz normal and er grenze zahlen.
daheim erstmal ein oldtimergutachten erstellen lassen von ner anerklannten organisation und hoffen das der Zoll das anerkennt. Dann ein Steuerrückerstattungantrag bzw. verfahren eröffnen und schon hast du gespart. aber ob sich das lohnt und ob der zoll mitspielt ist immer so ne sache.

fahrzeuge über 50jahre müssen nicht laufen und motor, agragate, rahme karoserie in orig. zustand sein

ach ja immer erhaltenswert, selten etc. also die wollen da auch paar zahlen haben und am besten literaturauszüge beilegen.

Aber das haben die Zöllner von fall zu fall immer etwas unterschiedlich,.
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