suche 710k
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suche 710k
Hai Leute,
bin neu hier und suche nen 710K. Habe mich vor ca. 4 Monaten mit dem PINZ-Virus infiziert. Jetzt muss Abhilfe geschaffen werden. Habe schon so ziemlich das ganze Forum gelesen ... bin aber esrt einmal in nem Pinzi mitgefahren, bei SDP auf dem Stöckl vor nen paar Jahren.
Komme aus Köln und um die Ecke bei der Firma Hambloch steht ja ein Opfer ....
Weiß jemand genaueres über diesen Pinzi?
Würde ja mal vorbeifahren, wenn ich mir nicht letzte Woche das rechte Bein gebrochen hätte.
Gruß aus Köln,
jochen
bin neu hier und suche nen 710K. Habe mich vor ca. 4 Monaten mit dem PINZ-Virus infiziert. Jetzt muss Abhilfe geschaffen werden. Habe schon so ziemlich das ganze Forum gelesen ... bin aber esrt einmal in nem Pinzi mitgefahren, bei SDP auf dem Stöckl vor nen paar Jahren.
Komme aus Köln und um die Ecke bei der Firma Hambloch steht ja ein Opfer ....
Weiß jemand genaueres über diesen Pinzi?
Würde ja mal vorbeifahren, wenn ich mir nicht letzte Woche das rechte Bein gebrochen hätte.
Gruß aus Köln,
jochen
Hallo rijo
Schau mal bei www.ricardo.ch rein oben links bei suchen Pinzgauer eingeben. Dort sind zwei 710K zu echt günstigen Konditionen zu haben. Der Preis ist in Schweizer Franken. Du musst diesen Preis durch 1.5 teilen, dann hast du den ungefähren Euro Preis
Gruss Andi
Schau mal bei www.ricardo.ch rein oben links bei suchen Pinzgauer eingeben. Dort sind zwei 710K zu echt günstigen Konditionen zu haben. Der Preis ist in Schweizer Franken. Du musst diesen Preis durch 1.5 teilen, dann hast du den ungefähren Euro Preis
Gruss Andi
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Auch ein privater Verkäufer kann die Herkunft Bescheinigen. Bis 10.000,- CHF / 6000,- EUR) genügt die Bestätigung des Verkäufers auf dem Kaufbeleg, dass es sich um "präferenzbegünstigte" Waren handelt. Für den Verkäufer ist dies ohne Auswirkung, aber er muss es halt unterschreiben. Also am besten Gut Wetter machen .
Nur wenn der Kaufbetrag darüber liegt, muss die "Warenverkehrsbescheinigung" als formvollendetes Formular vorliegen.
Gruß Jochen
Nur wenn der Kaufbetrag darüber liegt, muss die "Warenverkehrsbescheinigung" als formvollendetes Formular vorliegen.
Gruß Jochen
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Das war mir so nicht bekannt,da
ich mich nur gewundert habe,dass dies neuerdings bei der 50.GANT verweigert wurde unter Verweise auf:
Orginalzitat: Die Armee ist nicht mehr in der Lage ,alle damaligen Kaufrechnungen beizubringen,da dann zuviele Nachfragen vom Zoll kamen und nicht alle Rechnungen mehr beizubringen waren,werden ab 2006 keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausgestellt.
Dies war dann auch preisunabhängig.
Das Problem hat letztendlich der Schweizer Verkäufer,der muss es dem Zoll nachweisen.
ich mich nur gewundert habe,dass dies neuerdings bei der 50.GANT verweigert wurde unter Verweise auf:
Orginalzitat: Die Armee ist nicht mehr in der Lage ,alle damaligen Kaufrechnungen beizubringen,da dann zuviele Nachfragen vom Zoll kamen und nicht alle Rechnungen mehr beizubringen waren,werden ab 2006 keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausgestellt.
Dies war dann auch preisunabhängig.
Das Problem hat letztendlich der Schweizer Verkäufer,der muss es dem Zoll nachweisen.
10% ZOLL stimmt nicht
Hallo,Ruag selbst ist wieder ein anderes Thema
ein Privatverkaufer kann dies nicht bestätigen
und dann kommen die 10% dazu
habe im Sept. 06 2x die Sache aus CH nach D als echter Privater durchgeführt. Ohne andere Hilfe und natürlich ohne 10% Einfuhrsteuer.
Die 10% sind deshalb nicht fällig, weil es ein Fzg. aus einem EU-Land ist, das steht ja auch auf dem Typenschild und muß deshalb keiner bescheinigen.
Wenn man solchen oder ähnlichen Unsinn erzählt bekommt, sollte man eben an eine anderen Grenzübergang fahren. Bei meinem 2. Versuch hat sich auch im Vorfeld der eigentlichen Abwicklung einer so aufgebläht (um wohl seinen jüngeren Kollegen zu imponieren), dass ich ein paar Km weiter an einen anderen Grenzübergang fuhr. Einmal war es ein Freitag, dann an einem Samstag (da müssen sie diese Abfertigungen nicht machen, ist also "Good Will", wenn sie es machen). Bei mir lief alles sehr freundlich. Beim ersten Mal dauerte es ca. 45 Min. beim 2. nur ca 15Min.
Man sollte eben auch freundlich bleiben, wenn es da andere Ansichten gibt, z.B. können sie eine Speditionsabwicklung verlangen, müssen aber nicht. Ein Lächeln und das Verständnis bekunden, dass man einen entgegenkommenden Beamten gefunden hat, hat bei mir die anfängliche
Abtasterei, ob ich da Bescheid weiss, und die erst mal etwas steife Situation voll entspannt. Und immer war einer darunter, für den ist das Interesse an diesem Exotenfahrzeug auch noch groß war, dass sich gleich ein persönlicherer Kontakt ergab.
Ruft am besten Tage vorher eines der großen D. Zollämter im Grenzbereich an und erkundigt Euch, bis Ihr eine angenehme Aussage erhaltet. Ihr könnt Euch dann darauf berufen. Da weiß auch oft nicht der 1. Bescheid. Z.B. können sie bei Einfuhr mit einem ausl. Kennzeichen für 1 Jahr im voraus die KFZ-Steuer verlangen; nicht jedoch, wenn man mit D. 5-Tage-Nummernschild einführt. Das sagte man mir erst beim 2. Anruf. Dieses 5-Tage-Nummer ist streng gesehen aber nicht zulässig, sagte man mir beim 2. Übergang auf D. Seite, da es verwaltungsmäßig international nicht gültig ist. Die CH-Leute sagten nichts, die lassen einen unkontrolliert durch fahren. Mir hat ein CH-Mann gesagt, in CH hält kein Polizist ein Militärfahrzeug an (obwohl ich mit diesem orangenen sogar von St. Moritz quer durch's Land fuhr, wurde ich abends nicht angehalten, ging am nächsten Morgen zum Zoll). Und in Grenznähe drückt man immer ein Auge zu.
Man kann und muß daher das 5-Tage-Schild mit der Versicherung trotzdem individuell europaweit gültig abschließen.
Grüßend
Sindy
1 x Nepal
roundtrip
roundtrip
Hallo Sindy,
das mit der Bestätigung auf dem Kaufbeleg ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Dies ist eine Auskunft der ADAC-Rechtsberatung. Ein Zollbeamter am Grenzübergang hat mir die selbe Auskunft gegeben. Wenn Du einen Grenzübergang / Zöllner erwischt hast, der sich mit dem Typenschild zufrieden gegeben hat, ist das natürlich toll, aber die sichere Lösung ist die Bestätigung auf dem Kaufbeleg.
Gruß Jochen
das mit der Bestätigung auf dem Kaufbeleg ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Dies ist eine Auskunft der ADAC-Rechtsberatung. Ein Zollbeamter am Grenzübergang hat mir die selbe Auskunft gegeben. Wenn Du einen Grenzübergang / Zöllner erwischt hast, der sich mit dem Typenschild zufrieden gegeben hat, ist das natürlich toll, aber die sichere Lösung ist die Bestätigung auf dem Kaufbeleg.
Gruß Jochen
guckst du hier
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
Re: 10% ZOLL stimmt nicht
Die Aussage meiner Zulassungsstelle damals war, dass die fahrt in D beginnen muss, Ausland dann aber kein Problem wäre (trotzdem lohnt sich sicher ein Blick in die Versicherungsstatuten). Also dürfte ich damit von mir zur Firma GUT und zurück fahren.Sindy hat geschrieben:Dieses 5-Tage-Nummer ist streng gesehen aber nicht zulässig...
Aber für den Import nicht zugelassen. Dazu bräuchte es korrekterweise ein schweizer Exportkennzeichen.
Aber meine zweifache Erfahrung lehrt mich, dass es keine Probleme gibt...
Gruß
Stefan
Ich hab' damals meine Zulassungsstelle explizit nach der Eignung des Kurzzeitkennzeichens zum Fahrzeugimport aus der Schweiz gefragt. Die Antwort war: "Wir haben damit kein Problem - wenn das von Ihrer Versicherung abgedeckt ist ..."
Also hab' ich's einfach so gemacht.
Ich weiß auch von Herrn Rast, dass er das mit seinen deutschen Kunden schon hundertfach so gemacht hat und immer ohne Probleme.
Also hab' ich's einfach so gemacht.
Ich weiß auch von Herrn Rast, dass er das mit seinen deutschen Kunden schon hundertfach so gemacht hat und immer ohne Probleme.
Viele Grüße
Christian
Christian