Zulassungsschein Eintrag Reifen & Anhängelasten

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Hans F
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Zulassungsschein Eintrag Reifen & Anhängelasten

Beitrag von Hans F »

Für die historische Typisierung meines Haflingers möchte ich auch fehlende Eintragungen in den Zulassungsschein reinbringen.
Das wären die freigegebenen Reifendimensionen und die Anhängelasten(Stützlast, max. Gewicht für gebremst und ungebremsten Anhänger).

Laut Person im Amt würden Kopien von Zulassungsscheinen von österreichischen Behörden wo der jeweilige Eintrag ersichtlich ist reichen.

Der Hit wäre wenn auch die Sicherheitsgurte auf allen 4 Plätzen sowie auf 3 Plätzen Isofix durchgingen.

Hat jemand so etwas durchgebracht? Zumindest Gurte für vorne waren doch bereits in den letzten Serien verbaut?

Wer hat etwas wer kann mir weiterhelfen!

Vielen Dank!

Hans F
Franz
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Re: Zulassungsschein Eintrag Reifen & Anhängelasten

Beitrag von Franz »

Hallo,

wenn du nach dem Begriff "Puch Haflinger Reifenfreigabe" googelst, kommst du auf die Homepage des Steyr-Puch-Freundeskreises, wo das Schreiben von SDP mit den für Haflinger ab Werk freigegebenen Reifendimensionen aufscheint (bis 195/70-13 ohne Tachoangleichung, 6.40-13 mit Angleichung) - das sollte eine gute Grundlage für die Eintragung der angegebenen Dimensionen sein.
Bei den 5-Gang Versionen wurde der Überrollbügel wesentlich verstärkt (lässt sich aber auch gegenüber den frühen Modellen nicht mehr klappen) und verfügt bereits über die Haltepunkte für die Sicherheitsgurte. Ob das bei den Bügeln der früheren Baujahre der Fall ist, kann ich nicht sagen, bezweifle das aber - es stellt sich hier auch die Frage, ob der Bügel für die Verankerung der Umlenkpunkte überhaupt stark genug ist.
Der Einbau bei der späteren Version ist eine einfache und solide Angelegenheit, bei den Rücksitzen, die ja wirklich nur klappbare Notsitze mit extrem niedriger Lehne sind, scheint mir die Montage von Gurten eher sinnbefreit zu sein. Falls dennoch erwünscht, würde ich da eher an Beckengurte denken, die zwar ein "Abheben" bei Vollbremsung verhindern mögen, aber vermutlich nicht eintragbar sind.
Ich möchte die Gurte an den Vordersitzen meiner beiden Haflinger (5-Gang, Bj. 71 und 73) trotz fehlender Nackenstützen nicht missen, da auch beim Haflinger mit seiner eher niedrigen Geschwindigkeit ein Abkommen von der Fahrbahn oder ein Auffahrunfall nicht ausgeschlossen werden kann - von einer hohen passiven Sicherheit gehe ich aber trotz der Gurte nicht aus. Hier gilt eher der Grundsatz "Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste"!

Viele Grüße
Franz
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