Anhängerkupplung

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Steyr-Daimler-Puch Crack
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Steyr-Daimler-Puch Crack »

Warum wollt ihr immer das Rad neu erfinden, wenn es dass alles schon gibt und das Ganze mit Herstellerabnahme, sprich Tüv :?: :idea: gibt´s schon seit über 30 Jahren :lol: ... Vorraussetzung ist das man einen Anhängeflansch 710.1.31.372.0 ( 130.04.02) mit 5 Löchern verbaut hat ( problemlos tauschbar bei Frühserie), an diesen kommt die Adapterkonsole Nummer 6 http://www.puch.at/2832_Schlepp-und-Zug ... spx?LNG=de . Wie aus dem Bild ersichtlich ist die Anschraubfläche für die AHK bereits tiefergesetzt http://www.puch.at/de/gebrauchtfahrzeug ... tbox[b]/3/ . Der Flansch liegt bei ca 300 Euro und eine Kugelkupplung gibt es ab 60 Euro mit entspechendem D-Wert; kurz für rund 400 Euro( Materialwert, mit Schrauben und E-Satz) gibt es eine Anhängevorrichtung, deren Teile alle ein Prüfzeichen tragen :!: :!: , somit den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und das Werk darüber eine Tüv Freigabe bereit hält.

Für den oben genannten Flansch, der das Bohrbild 83mmx 45mm trägt, gibt es auch Wechselsysteme z.b. Vario-Bloc http://www.jost.co.za/specs/variobloc.asp von dem man über das Kreuzsystem auf 83mmx56mm kommen kann :wink: . Die maximale Tieferlegung ist aus den Datenblättern zuentnehmen. Offiziell und legal :) werden nicht mehr als 1600kg beim 4x4 und 1800kg beim 6x6 Anhängelast vom Fahrzeughersteller für den zivilen Gebrauch/ Zulassung freigegeben :!:

Der Diesel Anhängeflansch http://www.puch.at/3136_Bremsgehaeuse.aspx?LNG=de mag zwar von der Befestigung an der Handbremse passen, aber er hat eine andere Gesamtlänge da das Heck beim TD kürzer abschliesst
Die Höhe der AHK-Befestigung ist nahezu ident- bringt nix; der Böschungswinkel verringert sich um 5°- wegen der Zurr/Zugösen; zudem ist der Preis zwecks AHK Umbau absolut uninteressant ...
Der_Timm
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Der_Timm »

Hi

:o) Kaufen können alle, das Bauen und Konstruieren ist bei mir im Vordergrund, mein AHK Träger hat mal ca. 160€ gekostet plus Kugel und war selber gebaut. :O)
Ist aber nur noch nicht das Optimum.

lg timm
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Udo
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Udo »

Der_Timm hat geschrieben:Hi

:o) Kaufen können alle, das Bauen und Konstruieren ist bei mir im Vordergrund, mein AHK Träger hat mal ca. 160€ gekostet plus Kugel und war selber gebaut. :O)
Ist aber nur noch nicht das Optimum.

lg timm

...und wie ist es mit dem TÜV ? Ich galube kaum dass es sich lohnt für ein paar Stück ein Gutachten erstellen zu lassen. Oder ?
Es sei denn ein ganz lieber Prüfer schaut sich die Konstruktionszeichnungen-/Berechnungen vorher an und gibt dann seinen Segen dazu.

Gruß udo
Der_Timm
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Der_Timm »

Hi
du machst ein mal ein Berechnungsgutachten und Schweißbescheinigung, der Rest geht über Einzelabnahme,
Das Gutachten kostet ca. 350€ die Eintragung kommt noch dazu.
Da wusste ich aber noch nix von der Kupplung die es bei S-Tec gibt und der Gut hatte noch kein Tüv auf seiner.
Die sollte ca. 600€ kosten zu dem Zeitpunkt.
Tüv war hier an der Prüfstelle kein Problem, hatte aber vorher das Projekt angefragt und abgesprochen.
Die sind aber auch schon einiges hier gewöhnt :O)

lg timm
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PandaFlorian
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von PandaFlorian »

Servus!

Bei Interesse:
Ich hab eine kombinierte Kugelkopf AHK.
Irgendwo steht es sogar schon im Forum!

Es ist so wie es SDP Chrack schreibt!

Die Kugel ist zwar etwas höher, allerdings ist das Wurscht, weil der Anhänger nicht streift und noch genügend Bodenfreiheit hat!
(Ansonsten kann man beim Anhänger auch was machen!)
Außerdem ist das legal, weil bei den alten Traktoren, da ist der Anhänger oft genau gleich. Das ist zulässig!!
Es steht nirgendwo geschreiben, das der Anhänger genau Wagrecht sein muss!
Er darf nicht streifen und die Beleuchtung/Kennzeichen muss zu erkennen/lesbar sein!

Bild
Bild
Bild

Was auch geht ist der Originale Puch Tieferlegungssatz, so wie ihn Lorenz zuvor beschrieben hat.
Allerdings hat der keine Papiere für den Deutschen Tüv! (Das weis ich ganz genau, weil da hab ich lange umgeschissen!)

Beste Grüße
Florian
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Lorenz
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Lorenz »

Hallo Florian,
mit einem Einachser ist das ok, mit einem Tandem wo die vordere Achse in der Luft hängt,ist das nicht mehr so sinnvoll.
Es gibt eine Normkugelhöhe (von der Fahrbahn aus gemessen), auf die müssen wir kommen.

Gruß
Lorenz
Der_Timm
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Der_Timm »

Lorenz hat geschrieben: Es gibt eine Normkugelhöhe (von der Fahrbahn aus gemessen), auf die müssen wir kommen.

Gruß
Lorenz
Hi

Das ist nicht richtig, hatte ja lange mit dem Tüv gesprochen, aber es ist nur ein Vorschlag wie hoch oder tief die Kugel sein darf.
Der Anhänger darf nicht extrem schräg stehen, da sonst die Kupplung sich aus der Kugel hebt.
Da gibt es aber eher Stress mit der Polizei,

lg Timm
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Udo
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Udo »

Der_Timm hat geschrieben:
Lorenz hat geschrieben: Es gibt eine Normkugelhöhe (von der Fahrbahn aus gemessen), auf die müssen wir kommen.

Gruß
Lorenz
Hi

Das ist nicht richtig, hatte ja lange mit dem Tüv gesprochen, aber es ist nur ein Vorschlag wie hoch oder tief die Kugel sein darf.
Der Anhänger darf nicht extrem schräg stehen, da sonst die Kupplung sich aus der Kugel hebt.
Da gibt es aber eher Stress mit der Polizei,

lg Timm
Laut meinem Wissensstand ist die DIn 74058 dafür zuständig und die gibt aber auch einen Höhe der Kugel zwischen 44 und 47 cm vor. Ich hatte diesen Streitfall mal bei einem neuen Sprinter 4x4 und der Gutachter hat hier auf die DIN 74058 verwiesen die vom Hersteller nicht erfüllt war. Somit "durfte" Mercedes nachbessern. .....und nachdem das (und einige weitere Punkte) nicht von MB zu erfüllen war, wurde das neue Auto gewandelt.
Gruß Udo
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Lorenz
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Lorenz »

Das Problem ist praktischer Natur, wenn die Vorderachse des Tandemanhängers in der Luft hängt, ist die Kugel zu hoch :-)
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Hotzenplotz
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Hotzenplotz »

aus http://www.westfalia-automotive.de/index.php?id=10

Kugel

Der Kugeldurchmesser beträgt 50 mm und entspricht DIN 74058 und ISO 1103. Der Abstand zwischen Kugelmitte und Fahrbahn beträgt bei beladenem Gespann (max. zul. Gesamtgewicht) 350 bis 420 mm.
Grüße, woher auch immer

Albert
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PandaFlorian
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von PandaFlorian »

Lorenz hat geschrieben:Das Problem ist praktischer Natur, wenn die Vorderachse des Tandemanhängers in der Luft hängt, ist die Kugel zu hoch :-)
Servus Lorenz!

Ja, wenn die 1 Achse beim Tandemanhänger in der Luft ist, ist das blöd.
Aber ich habe heute bei meinem Nachbarn geschaut. Entlich hat er seinen Anhänger wieder daheim stehen.
Hab natürlich dann gleich nachgeschaut und angehängt.

Also bei dem würde es passen.
Da sind beide Achsen gleich. (Also keine ist in der Luft)


Bild
Bild
Bild
Bild

Ich würde bedenkenlos mit den beiden Anhängern fahren.
(ja gut, das Licht müsste man noch auf 24V umrüsten...oder am Berg garnicht einstecken :mrgreen: )

und sonst gibts es ja noch so eine Möglichkeit :lol: :lol:
Hab ich gestern zufällig gesehen. Ist österreichisch, nicht russisch!
http://www.dorotheum.com/auktion-detail ... 1f5f28be05


Beste Grüße
Florian
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Hotzenplotz
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Hotzenplotz »

PandaFlorian hat geschrieben: Ich würde bedenkenlos mit den beiden Anhängern fahren.
(ja gut, das Licht müsste man noch auf 24V umrüsten...oder am Berg garnicht einstecken :mrgreen: )
Dazu nehme ich so etwas
http://www.conrad.at/ce/de/product/8560 ... 12-V-60186
Grüße, woher auch immer

Albert
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FrankL
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von FrankL »

Hallo Forum,

freut mich, dass mein Thread so rege diskutiert wird.

@Florian

Wenn ich die Bilder so sehe, muss ich Dich doch mal besuchen! Hier im Norden gibt es leider nicht so schöne Höhen!

Grüße aus OWL

Frank
Nur wo Du zufuß warst, da warst Du wirklich oder mit dem Pinzgauer!
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Stef@n
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Stef@n »

Ich weiss nicht, was ihr für ein Gfrett mit dem TÜV habt.
Ich hab ja neulich auch ne quasi unbekannte AHK zum eintragen gehabt (gibt 'nen
Beitrag dazu). Zwei Fragen vom Herrn Inscheniör: Hast Papiere? Nachdem ich das
verneint hab: Welche Anhängelast willst in den Papieren haben?
Viertelstunde später ist er mit dem 500g-Schlosserhammer und dem Schlagzahlen-
Satz erschienen und hat gesagt: Einschlagen darfst se aber selber!!!
Alles inklusive bei Vollgutachten und H-Abnahme...
Seither legalisiert...
Gruß

Stefan
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M38A1
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von M38A1 »

Hi zusammen,

nur noch als Hinweis: das Thema mit der Höhe und waagerechten Anhängerkupplung ergibt sich auch aus den Bauteilen. Die Bremsberechnungen und Freigaben für die Anhänger-Deichsel, Auflaufbremse, Zug 3-Eck usw. sind für waagerechten Zug ausgelegt und berechnet.

Entsteht eine Abweichung von einigen Grad kann das Gespann in einer Kontrolle festgesetzt werden. So erlebt bei einem Pferdeanhänger bei dem die Deichsel vom Händler etwas schräg nach oben montiert wurde damit er korrekt hinter einem Bus passt.

Ist halt alles nicht so einfach :wink: ... ich bin auch schon gespannt auf meinen demnächst kommenden TÜV-Termin. 1100 Kg Fahzeuggewicht und 2 Tonnen Anhängelast - aber alles Original und mit Typenschildern. Mal sehen was die Herren meinen.

Grüssle Micha
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Lorenz
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Lorenz »

Wer gute Kontakte zum TüV hat, bekommt viel eingetragen, auch Sachen die der Fahrzeug Hersteller nicht freigeben würde.
Ob das bei einem Unfall etc. dann in Sachen Versicherung etc. so toll aussieht wird man sehen, wenn es Personenschäden gibt, nehmen die jeden Krümel auseinander, auch von Teilen die eigentlich mit dem Unfall nichts zu tun haben.

Wir, als Händler können uns aber auf so etwas nicht verlassen. Wenn wir einen Tieferlegungssatz verkaufen, muss der tüvbar mit wasserdichten Papieren sein, überall, auch wenn man den Prüfer nicht schon lange kennt.

Da die Tieferlegung die ich weiter oben verlinkt habe, ein Original Teil vom Fahrzeughersteller bzw. dessen Werkskundendienst ist, bin ich ohne dort nachzufragen davon ausgegangen, dass diese Teile eine Freigabe haben - haben sie aber nicht - da hat mich Florian erwischt :-). Wobei der Hersteller es durchaus freigeben kann, wenn er will, macht er aber nur wenn er den Markt sieht. Der Markt sind z.B. Schweizer Pinzgauer vor 1978, die keinen 5 Loch Anhängeflansch haben, sondern nur 3 Löcher (Butzen). Der 5 Loch Bürzel, falls nicht vorhanden, kostet nämlich neu über € 900.- + die tiefergelgte Konsole wie SDP Crack sie vorschlägt dazu nochmal € 235.-.

Ich habe einen Kunden mit schweizer 712SAN, mit 5 Loch Flansch, da werden wir das jetzt mit der modernen Konsole wie von SDP Crack angeführt ausprobieren und danach praktikable, bezahlbare Lösungen in Normkupllungshöhe mit und ohne Wechselkupplung anbieten. (ich selbst fahre die Alko Wechselkupllung seit Jahren und auch die Rockinger im Alltag. Selbst wenn man die Alko an einem Saurer 6DM hat und damit einen 24 Tonnen 6x6 Actros aus einem Salzsee in Libyen zieht, geht sie nicht auf. Der schweizer NATO Haken biegt sich aber auf. Das ist so im Bereich 15 Tonnen direkter Zug. Allerdings wackelt die Passung der Alko dann sehr stark und man muss diese tauschen - nur mal so zu den Grenzen der Wechselkupplungen)
(P.S. Der Saurer hat jetzt für solche Einsätze wieder seine originale Kupllung dran :-))

Gruß
Lorenz
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Stef@n
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Stef@n »

Lorenz hat geschrieben:Wir, als Händler können uns aber auf so etwas nicht verlassen. Wenn wir einen Tieferlegungssatz verkaufen, muss der tüvbar mit wasserdichten Papieren sein, überall, auch wenn man den Prüfer nicht schon lange kennt.
Da gebe ich dir sicher recht, man muss schon unterscheiden zwischen einer Einzelabnahme und einem Mustergutachten bzw. einer Werksfreigabe!
Als "leichtsinnig" würde ich "meinen" Prüfer sicher nicht bezeichnen. Bremsen bissele schief: Bitte stell's noch schnell nach, kannst gleich nochmal auf den Prüfstand; Reifen zu breit (siehe anderer Beitrag): Nee, ohne Abdeckung nach hinten (Gummilappen) gehts nicht, Felgenbreite ist auch kritisch; ...
Ich denke, er ist sich in der Hinsicht schon seiner Verantwortung bewusst und trifft seine Entscheidungen nachvollziehbar.
Gruß

Stefan
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Lorenz
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Lorenz »

Bei Deiner jetzigen AHK hat er sicher einen Fehler gemacht, der hat gedacht das ist ein Tiefengrubber zum ackern oder sowas ... :-) (kleiner Scherz)
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Stef@n »

Lorenz hat geschrieben:der hat gedacht das ist ein Tiefengrubber zum ackern oder sowas ... :-)
Drum siehts in LAH jetzt auch streckenweise etwas anders aus... :lol:
Sag mer mal so: Wenn ich jetzt mit dem Ding nach Rumänen fahren würd, käm die AHK weg und 'ne Öse direk auf den Flansch und fertig.
Für meinen 750kg-Einachser ist sie übrigens schon hoch genug, der kommt schon so schräg daher, dass manchmal die hintere Quertraverse aufm Boden schrabbt! Und den Tandem hab ich noch gar nicht probiert... :oops:
Gruß

Stefan
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von M38A1 »

Hallo Lorenz,

Du beschreibst, dass sich der Schweizer Haken aufbiegt, wenn Du ihn um das 3-fach überlastest (zugelassen für 5 Tonnen !) ... das finde ich ein sehr gutes Verhalten. Es zeigt nämlich, dass Du Feedback von der Kupplung bekommst weil alle Grenzen weit überschritten sind - die Kupplung schreit "hör auf" ohne Dir um die Ohren zu fliegen. Abgesehen davon bist Du in Deinem Fall vermutlich auch schon weit über der Grenze dessen für was die Schrauben gedacht sind und hat der Saurer nicht normalerweise grössere Schrauben als M12 an der AHK ?

Die Alko ist eine moderne Kupplung und damit vom Material her wesentlich spröder. Die wird nicht aufgehen sondern Dir direkt in 1000 Teile zerplatzen - was dann bedeutet, dass Du hoffentlich aus dem Weg bist und das Zugseil und die tieffliegenden Teile keinen treffen.

Aber alles im grünen Bereich - wir sprechen ja von Saurer-Bergung und Profis die wissen was sie tun und nicht von einem 15t Anhänger am Pinzi ...

Es gibt übrigens noch 2 Aspekte als Diskussionsstoff:

-> Kaufst Du z.B. einen Marken-Anhänger dann bekommst Du den gegen Aufpreis mit grösseren Reifen oder mit kleinen Niederquerschnitt-Gummis. Damit ändert sich die Höhe locker 3-5 cm nach unten oder oben ohne, dass da irgendetwas an der Zugeinrichtung angepasst wird.
Bei Stema ist mir das erste mal aufgefallen, das die vordere Befestigung der V-Deichsel Langlöcher hat um die Kupplungs-Höhe um einige cm anpassen zu können.

-> Misst man mal einen älteren waagerecht stehenden Anhänger und einen Neuen dann stellt man eine klare Tendenz fest, dass die Kupplungen heute deutlich höher angebracht sind als früher...

Es scheint also so, dass die Anhänger-Hersteller das mit der Höhe auch nicht so 100% genau nehmen und, dass man grundsätzlich schon auf die grösseren Kupplungshöhen reagiert wie sie beim den Transportern (Sprinter und co.) und auch den SUV's oder auch einem Landy heute üblich sind.
Wie Udo schreibt ein Werks-gelieferter Benz passt plötzlich nicht mehr in das alte TÜV-Mass. Die Frage ist also ob das alte Mass eventuell auch mal überarbeitet werden müsste denn wir fahren Hänger heute eben nicht mehr mit dem 3er BMW oder einen Ford Taunus.
Meiner Meinung könnte es da ähnlich wie beim Tuning eine Mindest-Bodenfreiheit geben und einen maximalen Winkel der angekoppelten Zugeinrichtung auf gerader Fläche.

Stefan ... die Kupplung passt schon ... wo Andere das Bein heben sagst Du einfach mit einer deutlichen AHK-Spur im Boden "ich war da" ! Markieren des Terrain gewissermassen ...

Grüssle Micha
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