Meine KATze

Ob Rad, Kette oder Schraube - Hauptsache es fährt

Moderator: eniac

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JanPinz
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Beitrag von JanPinz »

darf dein G diese Kombi ziehen?!?
Mit 100?

Jan
The mind is like a parachute: It works best when it is open...
Andy712K
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Beitrag von Andy712K »

JanPinz hat geschrieben:darf dein G diese Kombi ziehen?!?
Mit 100?

Jan
Jan,
der G darf 3500kg ziehen.

Das Gesamt(last)zuggewicht, darf laut Typenschein 6.560kg nicht überschreiten.
Die 6.560kg errechnen sich aus
3200kg max. Fahrzeuggewicht
plus 3500kg max. Anhängergewicht
minus 140kg Deichsellast (da diese sonst doppelt gezählt wird).

Der Hänger hat ein Eigengewicht von 600kg und 2900kg Nutzlast.
In Österreich darfst du diese Anhänger mit 100 km/h auf der Autobahn ziehen. (Korrektur: 80 km/h)

LG,
Andy

PS: der Anhänger wurde in NL hergestellt.
Zuletzt geändert von Andy712K am Mi Okt 28, 2009 21:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Stef@n
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Beitrag von Stef@n »

Der G ist nicht gerade zufällig übrig? Bild
Gruß

Stefan
Andy712K
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Beitrag von Andy712K »

Stef@n hat geschrieben:Der G ist nicht gerade zufällig übrig?
Tut mir leid Stefan, den gibt meine Frau nicht her.
Mehr als ab und zu ausborgen darf ich auch nicht ... :D

Als Zugfahrzeug für jedweden Anhängerbetrieb ist er schlichtweg unschlagbar.

LG, Andy
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Pinzlinger
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Anhängerbetrieb

Beitrag von Pinzlinger »

Hallo,

ich schätze aber auch zum Anhänger ziehen meine Range Rover P38;

der fährt mit dem 712 am Hänger den Berg schneller rauf als der 712 selbst ;)

Aisserdem ist die Luftfederung klasse beim Fahren und auch beim An-und abhängen!

Grüsse

Stefan
Haflinger&Pinzgauer&Saurer
"Wenn ein Ingènieur zu träumen beginnt sticht er jeden Dichter aus"
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burki
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Re: Anhängerbetrieb

Beitrag von burki »

Pinzlinger hat geschrieben:Aisserdem ist die Luftfederung klasse beim Fahren und auch beim An-und abhängen!

Grüsse

Stefan
Stefan,
das mit der Luftfederung ist doch normalerweise was für alte Herren die s'Stützrädle nicht mehr hochgedreht bekommen und mit Klappstützen arbeiten ;-) :P

Grüße Burki
'A Soilwinda braucht's eh bloß für's Eiscafé...'
Drum glei' môl oine ännegschraubet
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pathfinder700ap
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Beitrag von pathfinder700ap »

Hallo Andy,

was ist denn das für ein Pinzgauer, den du da hast? Sieht nach einem zivilen Modell aus. Baujahr? Hatte der auch mal so eine Streifenlackierung wie am Bild unten? (bzw. die gabs auch in Blau- oder Grüntönen)

Bild

Ich interessiere mich sehr für seltene Pinzgauer-Ausführungen, daher die Fragen...


lG,
Consti
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cappet
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Beitrag von cappet »

Hallo Andy
Habe in der Fahrschule gelernt:
leichter Anhänger bis 750 KG 100 Km
Schwerer Anhänger ab 750 Kg auflaufgebremst 80 Km.
Oder liege ich falsch und fahre immer zu vorsichtig.

Peter
Pinzgauer Textilienfachhändler
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tirol_pinzi
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Beitrag von tirol_pinzi »

cappet hat geschrieben: Schwerer Anhänger ab 750 Kg auflaufgebremst 80 Km.
Hallo cappet,

da kann ich dir nur zustimmen.

Dieses beschriebene Gespann darf meiner Meinung nach auf österr. Autobahnen die höchste zulässige Fahrgeschwindigkeiten von 80 km/h nicht überschreiten.
schöne Grüße
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Patchmaker
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Beitrag von Patchmaker »

Also ich hab in der Fahrschule folgendes gelernt:
Beim Ziehen von Anhängern gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:

a) mit einem „leichten Anhänger” :
-> 100 km/h auf Freilandstraßen und Autobahnen

b) mit einem „schweren Anhänger” :
-> im Rahmen des Geltungsbereiches der Führerscheinklasse B:
80 km/h auf Freilandstraßen (Großviehtransporte z.B. Pferde: 70 km/h)
100 km/h auf Autobahnen (Großviehtransporte 80 km/h)

-> im Rahmen des Geltungsbereiches der Führerscheinklasse B + E:
70 km/h auf Freilandstraßen, 70 km/h auf Autostraßen, 80 km/h auf Autobahnen
okay, und wo liegt nun der unterschied zwischen schwerer Anhänger und eben in Verbindung mit B+E Führerscheinklassen!?
Klasse B:
a) ein leichter Anhänger oder
b) ein (schwerer) Anhänger,

-> wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt,

- > und wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge höchstens 3.500 kg beträgt


Klasse B + E: Anhänger, die nicht unter a) oder b) fallen;

B + E ist daher erforderlich, sobald eine der beiden folgenden Bestimmungen erfüllt ist:

-> wenn das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des PKW übersteigt oder

-> wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte von PKW und Anhänger 3.500 kg übersteigt
@Andy, darf dein G 3500kg ziehen!?
Meiner darf nur 1640 kg ziehen, auch wenn meiner etwas leichter sein dürfte, so scheint mir das Doppelte der Anhängerlast schon etwas viel!?
Zuletzt geändert von Patchmaker am Mi Okt 28, 2009 20:26, insgesamt 1-mal geändert.
Wieso Pinzgauer wenns auch Puch G gibt!
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tirol_pinzi
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Beitrag von tirol_pinzi »

@ Patchmaker:

Gut zitiert. Danke! :wink:
schöne Grüße
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Richard86
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Beitrag von Richard86 »

Also wenn unser ML 3500kg ziehen darf, dann wohl der G auch.

lg Richard
Ich hatte mal Superkräfte bis sie mir der Psychiater wegnahm....
Andy712K
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Beitrag von Andy712K »

Mein Sohn macht gerade Führerscheinprüfung:
Klassen A, B, C, E + Erweiterung auf 40 Tonnen für unter 21 Jährige (Wegen dem MAN und dem Steyr)

Ich habe in seinen Unterlagen nachgesehen:
Für schwere Anhänger in Klasse B (Gesamtzugewicht unter 3,5 to):
100km/h (Autobahn). Der Unterschied ist auf der Landstraße: <750kg = 100km/h, >750kg = 80 km/h
Für schwere Anhänger (Gesamtzuggewicht > 3,5to Klasse B+E) : 80 km/h Autobahn und 70 km/h Landstrasse
(Tirolpinzi und Patchmaker haben für B+E recht ..)

Zum technischen Anhängegewicht:
Neben den klassischen Regel (Eigengewicht des Zugfahrzeuges > Gesamtgewicht des Hängers) gibt es noch weitere Regeln. Ausgenommen von dieser sind Geländewagen, da sie üblicherweise einen Geländegang haben. Hersteller geben jenes Gewicht frei, bei dem der Gesamtzug bei 12% Steigung anfahren kann ohne Schaden zu nehmen. Oft macht das verwendete Getriebe einen Unterschied aus (Automatik vs. Manuell mit Kupplung). So hat zum Beispiel der alte G (300D) meines Sohnes mit 4 Gang Getriebe 2000kg eingetragen.

Für Führerschein E Besitzer: Diese dürfen auch technisch zu schwere Hänger an PKWs ziehen, wenn das AKTUELLE Gewicht des Hängers innerhalb der technischen Beschränkung ist. Bei Führerschein B Besitzern zählt IMMER das mögliche Gesamtgewicht des Hängers. (D.h. Ein Führerschein E Besitzer darf meinen 3500kg Anhänger am Golf ziehen, solange er nicht mehr als 1200kg tatsächliches Gewicht hat, ein Führerschein B Besitzer nicht)

LG, Andy
Zuletzt geändert von Andy712K am Mi Okt 28, 2009 21:21, insgesamt 3-mal geändert.
Andy712K
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Beitrag von Andy712K »

pathfinder700ap hat geschrieben:Hallo Andy,

was ist denn das für ein Pinzgauer, den du da hast? Sieht nach einem zivilen Modell aus. Baujahr? Hatte der auch mal so eine Streifenlackierung wie am Bild unten? (bzw. die gabs auch in Blau- oder Grüntönen)
Ich interessiere mich sehr für seltene Pinzgauer-Ausführungen, daher die Fragen...

lG,
Consti
Consti,
mein Pinzgauer ist ein ziviler. Er war 1,5 Jahre lang Vorführfahrzeug bei SDP. Baujahr 1980. Er ging danach zur Grazer Foschungsgesellschaft, später umbenannt in Joanneum. Wurde von einem Mitarbeiter herausgekauft und später (1993) von mir erworben.

Technisch ist er zwischen der originalen Bundesheerausführung und späteren Modellen. Er hat bereits die Regenschläuche in den Türen, eine Entlüftung des Antriebsstranges und eine automatische Kaltluftsteuerung für die Ansaugluft.

LG, Andy
Zuletzt geändert von Andy712K am Mi Okt 28, 2009 21:31, insgesamt 1-mal geändert.
Andy712K
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Beitrag von Andy712K »

cappet hat geschrieben:Hallo Andy
Habe in der Fahrschule gelernt:
leichter Anhänger bis 750 KG 100 Km
Schwerer Anhänger ab 750 Kg auflaufgebremst 80 Km.
Oder liege ich falsch und fahre immer zu vorsichtig.

Peter
Bzgl schwerer Hänger. Korrekt, wenn das Gesamtzuggewicht >3500kg ist. Wenn es unter 3500kg (eingetragene Gesamtgewichte) ist, darfst Du 100km/h fahren.

LG, Andy
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pathfinder700ap
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Beitrag von pathfinder700ap »

Hallo Andy,

Danke... schönes Auto! Weißt du vielleicht noch Näheres zur Lackierung?


lG,
Consti
Andy712K
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Beitrag von Andy712K »

pathfinder700ap hat geschrieben:Hallo Andy,
Danke... schönes Auto! Weißt du vielleicht noch Näheres zur Lackierung?
lG,
Consti
War immer schon so. Grundfarbe innen/außen weiß. Auch SDP hatte diese Farben schon im Typenschein.

LG, Andy
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Gregorix
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Beitrag von Gregorix »

Andy712K hat geschrieben: Oft macht das verwendete Getriebe einen Unterschied aus (Automatik vs. Manuell mit Kupplung). So hat zum Beispiel der alte G (300D) meines Sohnes mit 4 Gang Getriebe 2000kg eingetragen.
Das hängt auch von der Typisierten Anhängerkupplung ab. Mein alter 300GD hat zwischen 1800 und 5000 kg eingetragen. Die 2000 Kg sind es bei mir letztendlich auch, da ich ebenfalls die vom Werk Typisierte Kuppplung Ogris X Tief habe, wie fast alle zivilen G aus dieser Zeit. Im Typenschein sing 4 oder 5 verschiedene kupplungstypen aufgeführt. (Inkl Maulkupplung).

Die tatsächlich erlaubten Anhängegewichte hängen einerseits von den Herstellerfreigaben, andererseits von den STVO Regeln und drittens von der Führerscheinklasse ab. Es können sich in allen 3 Fällen unterschiedliche Werte ergeben..der niedrigste zählt.

BSP 300GD 2000kg Eigengewicht 2800 HzlGgg Anhänger Auflaufgebremst

Z.B: Hersteller gibt 5000 kg frei

STVO sagt bei Auflaufgebremsten Anhängern darf das Höchszulässige Gesamtgewicht des Hängers das Eigengewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten (dafür wäre eine durchgehende Bremsanlage notwendig)--2000kg


Führerschein B: dies Summe der Hzlggw darf 3.5 To nicht überschreiten.

Erlaubte Anhängelasten:

Fürerschein B: 700kg (ausgen leichte Anhänger Hzlggw < als das halbe eigengewicht des Zugfahrzeugs max 750 kg)

B+E: 2000 kg (eventuelle Ausnahmeregelungen nicht berücksichtigt)
Mit durchgehender Bremsanlage: Bis zur Freigegebenen Anhänge/Gesamtzuglast eventuell C+E notwendig

Allerdings sind meine Infos nicht mehr ganz aktuell, aber so wars, als ich es gelernt habe.
Gregorix / Old Shatterhand.(c. Lorenz)
Warum nur einen Pinzi, wenn man um´s doppelte Geld auch zwei haben kann...

www.geoserve.co.at
www.teamsaurer.com
Andy712K
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Ein Ausflug (Achtung - Viele Bilder)

Beitrag von Andy712K »

Hallo Allerseits.

Mit der Zulassung bin ich noch nicht weitergekommen, jedoch war gestern trotzdem ein sehr erfreulicher Tag für meinen Sohn und mich.

Eine Delegation sLKW (3 Stk) hat uns zum spielen eingeladen und so konnte mein KAT zum ersten Mal österreichischen Naturboden schnuppern.

Morgens ging es im Konvoi zu dritt los. Ein dritter sLKW stieß später dazu.
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Es ist einfach imposant, aus welcher Höhe man alles beobachtet. Aussteigen und vor allem Einsteigen in dieser Position haben wir nicht geübt. Geht es bergab, schiebt einem das Fahrzeug im freien Tagebau ca. 3m über die Kante, bis es über die zweite Vorderachse drehend nach unten geht.
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Irgendein Teil ist immer in der Luft
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MAN KAT und ÖAF sLKW friedlich nebeneinander
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Mein Sohn Matthias ist gerade mit dem Führerschein beschäftigt. Letzte Woche A+B. in 2 Wochen C+E - klarerweise ließ er sich nicht zweimal bitten :-) . Ich ging überwiegend fotografieren.
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KAT fahren ist dank Wandlerschaltkupplung im Gelände tatsächlich einfach (Wenn genug Platz vorhanden ist ...)
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Federweg gibt es reichlich
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Die Bauhöhe ist praktisch für die Fahrgestellkontrolle vor Ort
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Es gibt Momente, da sieht der KAT nicht gar soooo groß aus.
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Der Spaßfaktor stellt sich unmittelbar ein
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Bei jedem Loch merkt man recht schnell, welche Massen da bewegt werden
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Leider zu spät für unseren Ausflug öffnete sich die Wolkendecke erst am Rückweg - Was für einen Unterschied ein schönes Abendlicht macht
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Ganz ruhig steht sie nach getaner Arbeit um 10 Uhr abends im Garten, nur angeleuchtet von einer Straßenlaterne. Heute wurde sie gleich gewaschen. Meine Lektion mit dem Pinzgauer habe ich gelernt.
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Weitere Bilder gibt es hier:
http://www.pbase.com/andrease/20091107

Hoffentlich habe ich die Zulassungsprozedur bald hinter mir. Etwas wird es noch dauern, aber der gestrige Ausflug, der dankenswerter Weise durch ein Mitglied des MAN KAT Forums zustande kam, läßt die Vorfreude nur größer werden.

Liebe Grüße,
Andy
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Richard86
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Beitrag von Richard86 »

Wenn ich die Photos sehe, ärgere ich mich immer mehr, dass ich nicht dabei sein konnte. Musste leider das Wochenende arbeiten.
Außerdem hätte ich nur ein inadäquates Fahrzeug zu bieten...

Solltest du den Hermann mal wiedersehen grüße ihn bitte von mir.

lg Richard
Ich hatte mal Superkräfte bis sie mir der Psychiater wegnahm....
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