Status „historisches Fahrzeug“

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Puty
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Re: Status „historisches Fahrzeug“

Beitrag von Puty »

Laut TÜV brauchst du für ein Wohnmobil nur folgendes:

Erforderlich:
Tisch und Sitzgelegenheit
Schlafgelegenheit, die tagsüber auch als Sitze dienen können
Kochgelegenheit (bei Verwendung einer Gasherdplatte ist für die Gasflasche ein gasdichtes Gehäuse mit einer Öffnung nach unten außen zu verbauen).
Einrichtung zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen

Zulässig:
Scheiben, es dürfen nur Scheiben mit Prüfzeichen verbaut werden
Entfernung der Trennwand


https://www.tuv.at/loesungen/infrastruc ... /wohnmobil
pinz712san
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Re: Status „historisches Fahrzeug“

Beitrag von pinz712san »

Hallo,

heute hatte ich ein Gespräch mit der Rechtschutzabteilung vom ÖMTC. Der Fall sieht wie folgend aus.

Da die Campingausrüstung fix eingebaut ist und somit nicht der grösste Anteil der (Lade-)Fläche für Ladung nutzbar ist, fällt der Pinzgauer in der Klasse „M1“. Wenn der Pinzgauer nicht in „M1“ typisiert ist, könnte es, laut Rechtsabteilung, „Probleme“ ergeben.

Jetzt kommt der Punkt wo die Rechtsabteilung sich nicht einig ist. Ist ein Pinzgauer mit Camperausrüstung ein historische Fahrzeug welche erhaltenswert ist?

Die Frage dazu. Wie ist die Defination „historisches Fahrzeug“? Außen im Originalzustand? Innen im Originalzustand?

Ich habe außen ein „Tarnanstrich“ mit 3 Farben. Könnte diese zu einem Problem werden?

Freundliche Grüße
Thomas
pinz712san
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Re: Status „historisches Fahrzeug“

Beitrag von pinz712san »

Hallo,

heute hatte ich mit der Landesprüfstelle Klagenfurt ein klärendes Gespräch gehabt.

Wenn der SAN-Shelter als Wonmobil umgebaut wurde, ist er zwingend Fahrzeugklasse „M1“.

So, jetzt zum interessanten Teil.

Da das Fahrzeug nicht mehr dén Orignalzustand, innen und außen, hat, kann es es kein „historisches Fahrzeug“ sein. -> Den Status „historisches Fahrzeug“ hätte ich gerne behalten.

Bei einer Polizeikontrolle müsste uns mitegeteilt werden, wenn der Pinzgauer noch Fahrzeugttyp „N2“ wäre, dass der Pinzgauer kein LKW und „historisches Fahrzeug“ (Innenausbau) ist. Neue Einzelgenehmigung. Fahren mit „falscher“ Einzelgenehmigung, … Ich habe keine Ahnung was abgestraft werden kann.

Ich denke die meisten Besitzer eines Pinzgauer habe kein „historisches Fahrzeug“, da die meisten Pinzgauer innen im Fahrzeug umgebaut wurden. Somit haben diese Fahrzeug keinen Orginalzustand.

Das heißt für mich jetzt, dass ich eine neue Einzelgenehmigung benötige. ☹️

Noch kurz zur „Umweltzone“.

In Österreich kein Problem, da dieses nur für N1, N2 und N3 gilt. Was ich auch nicht gewußt habe, für alle LKWs (N1, N2 und N3) gilt eine Umwelt-Pickerl-Pflicht.

In Deutschland hat man Probleme, da der Pingauer höchstwahrscheinlich sicher (🙂) keine grüne Plakette bekommt.

Gruß, Thomas
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FrankL
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Re: Status „historisches Fahrzeug“

Beitrag von FrankL »

Hallo Thomas,

hier ein paar Infos zum ...

... H-Kennzeichen - Nummernschilder für Oldtimer
Das Kennzeichen für historische Fahrzeuge, auch H-Kennzeichen oder Oldtimerkennzeichen genannt, wurde in Deutschland 1997 als besondere Möglichkeit für Oldtimer eingeführt. Es handelt sich dabei um eine ganz normale Kfz-Zulassung, die speziell für Oldtimer erweitert wurde. Sie bringt interessante Privilegien mit sich und verlangt bestimmte Voraussetzungen.

Voraussetzungen für den Erhalt eines H-Kennzeichens
Oldtimer werden seit 1. März 2007 einheitlich definiert. Sie müssen nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) mindestens 30 Jahre alt sein bzw. mindestens vor 30 Jahren zum ersten Mal die Straße berührt haben. Außerdem müssen sie im weitestgehenden Maß dem Originalzustand entsprechen und fahrbereit, rostfrei sowie gepflegt sein. Die dritte Bedingung für eine Zulassung mit dem H-Kennzeichen ist, dass das Kraftfahrzeug der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient.

Stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung fest, dass deutlich jüngere Elemente und Komponenten in den Wagen eingebaut wurden, wie beispielsweise ein stärkerer Motor jüngeren Datums, oder dass der Zustand des Fahrzeugs nicht so gut ist wie vorgeschrieben, wird das H-Kennzeichen verweigert. Kleine Mängel jedoch, die durch den Gebrauch entstanden sind, sind in den meisten Fällen der Ausstellung des H-Kennzeichens nicht hinderlich. Damit wird auch das Kriterium der „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts“ laut § 2 Nr. 22 FZV erfüllt.

Einschränkungen durch das H-Kennzeichen
Wer ein H-Kennzeichen erhalten hat, muss im Prinzip keine Einschränkungen befürchten. Lediglich die gewerbliche Nutzung von Lastkraftwagen und die gewerbliche Vermietung der Oldtimer sind nicht erlaubt. Umweltzonen und Fahrten ins Ausland sind dagegen kein Problem. Ebenfalls kann seit dem 01.10.2017 das H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden.

Beantragung
Wer bei der Zulassungsstelle ein Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO vorlegt, kann für seinen Oldtimer ohne weiteres ein H-Kennzeichen beantragen. Das Gutachten für die Zulassung stellen Sachverständige des TÜV oder der Dekra aus. Außerdem müssen folgende Papiere vorgelegt werden:

- eVB-Nummer
- ein schriftlicher Antrag
- Fahrzeugpapiere (Original)
- Gültige HU und Abgas-Untersuchung
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein Nachweis über die Einhaltung der Bau- und Betriebsvorschriften (falls eine Betriebserlaubnis in Deutschland noch nicht erteilt wurde)

Vorteile des Oldtimerkennzeichens
Fahrzeuge mit dem H-Kennzeichen sind naturgemäß älteren Datums, haben oft viele Kilometer hinter sich und verbrauchen im Allgemeinen sehr viel Treibstoff. Dafür sind aber die steuerlichen und versicherungsrechtlichen Vergünstigungen lohnend, wenn das H-Kennzeichen vorliegt. Die Pflicht zur Feinstaubplakette entfällt beim H-Kennzeichen ebenfalls. Bei Versicherungen lässt sich deutlich Geld sparen, denn die Beiträge sind hier günstiger. Das liegt daran, dass Oldtimerbesitzer erfahrungsgemäß ihren Wagen viel vorsichtiger behandeln und auch seltener fahren. Da ein Oldtimer mit den Jahren an Wert gewinnt, ist es übrigens wichtig, darauf zu achten, dass die Versicherungssumme jährlich steigt und dass das kostbare Fahrzeug immer ausreichend seinem Marktwert entsprechend versichert ist.

Grüße aus OWL in Quarantäne

Frank
Nur wo Du zufuß warst, da warst Du wirklich oder mit dem Pinzgauer!
exilfranke
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Re: Status „historisches Fahrzeug“

Beitrag von exilfranke »

Das gilt für D. In Österreich gibt es ganz andere Regeln.
Alf Stocki
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Re: Status „historisches Fahrzeug“

Beitrag von Alf Stocki »

Man kann ein 30 jahre altes Auto auch ganz normal anmelden, wenn man es als historisch anmeldet hat man Vergüstigungen und Verschlechterungen:
- alle 2 jahre zum Pickerl
- max. 120 Tage pro Jahr bewegt
- Nachweis der km mittels Fahrtenbuch
...
Dazu gibts vom ÖAMTC eine gute Aufstellung: https://www.oeamtc.at/thema/oldtimer/

Bei Import eines Autos älter 30 Jahre gibts keine Nova mehr, soweit ich das Verstanden hab hat eine Umschlüsselung oder das Ausscheiden aus dem Militärdienst keine Relevanz.

Achtung bei LKW gelten andere Pickerlfristen 1 Monat vorher und 0 Monate nach dem erstmaligen Zulassungsmonat bei PKW ein Monat davor und 4 Monate danach.

anbei noch die PDF der austria-motor-veterans
http://www.austria-motor-veterans.at/PD ... orwort.pdf

viel spass beim lesen
SG Alf Stocki
pinz712san
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Re: Status „historisches Fahrzeug“

Beitrag von pinz712san »

danke für den Link

mit

3.2.8. Innenraum
Das Erscheinungsbild der Innenausstattung entspricht weitestgehend dem Originalzustand oder ist zeitgenössisch modifiziert.

Hiermit ist eindeutig definiert wie die Innenausstattung bzw.-ausbau auszusehen hat.

Somit ist es klipp und klar das mein Wohnmobil kein historisches Fahrzeug ist. ☹️

Gruß, Thomas
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FrankL
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Re: Status „historisches Fahrzeug“

Beitrag von FrankL »

exilfranke hat geschrieben: Fr Feb 11, 2022 16:22 Das gilt für D. In Österreich gibt es ganz andere Regeln.
Jep, so ist es. War auch nur zur Info :wink:

Frank
Nur wo Du zufuß warst, da warst Du wirklich oder mit dem Pinzgauer!
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