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Diesel, NoVA, LKW-Fahrverbot,...

Verfasst: Do Dez 20, 2012 18:50
von Alcappuccino
Hallo Leute,

ich stehe beim Diesel vor der Frage "PKW-NoVA versus LKW-Fahrverbot".

Erstmal der Hintergrund: Ein Pinzi muss her. Er ist als Reisemobil für 2 Erw. + 10j. Kind gedacht. Weltreise- & campingerprobt sind wir (Hochzeitsreise quer durch Nordafrika, zu Fuß mit dem Rucksack durch Indien, und so), von daher genügt uns ein serienmäßger 3-Achs-K oder ein 2-Achs-K mit Aufstelldach. Schrauberkenntnisse kann ich mir aneignen (schweißen kann sogar meine Frau), nur eine passende Garage fehlt noch (unsere hier in Wien ist nur 2.10m, muss mich erst in der Nachbarschaft umsehen).

Die beste und friedliebendste Ehefrau von allen ist nur leider (noch) nicht "infiziert", der Benziner ist ihr zu laut und im Verhältnis zur Reisegeschwindigkeit zu durstig. Ein Benziner als günstiger Oldtimer-PKW (keine NoVA, Einfahrerlaubnis in Wien!) fällt daher flach. Schade, denn der 712k als Oldtimer wär perfekt und einfach Pinzi-Faktor eben.

Wenn ich nun einen Diesel kaufe, der in der EU bereits als LKW typisiert ist, so spare ich mir zwar die NoVA & die CO2-Steuer, habe aber in Wien Fahrverbot (sowie etliche andere internationale Restriktionen). Heißt, ich bräuchte einen Diesel, der in der EU bereits als WoMo oder PKW typisiert wurde, sehe ich das richtig? Sonst kostet es mich jede Menge NoVA etc. bei der Umtypisierung? Hat schon jemand hier einen Diesel freiwillig als PKW typisiert und NoVA gezahlt - wenn ja, wieviel was das in etwa? Bin erst dabei, langsam Durchblick zu erlangen...

Besten Gruß,
Andi

Verfasst: Do Dez 20, 2012 21:22
von Tiroler
Hallo Andi,

meines Wissens musst du nur bei der Typisierung Wohnmobil = PKW M1 die Nova nachzahlen.
Pinzgauer wird meistens als LKW typisiert, allerdings abgelastet auf < 3,5 t. Somit fällt keine LKW Maut und auch die keine Notwendigkeit eines LKW Führerscheins an. Nachtrag: beim 718...716 ist um die eine Achse kürzer und leichter....muss man sich vom HZG hinsichtlich Ablastung anschauen.
Die sektoralen Fahrverbote gelten auch nur für LKW über 3,5 t. Nacht und WE Fahrverbot ebenfalls.
In Wien hast du recht, hier gilt alle LKW älter als 92 dürfen nicht in die Zone (Sanierungszone) einfahren, ausser sie werden gewerblich genutzt.......
Hab allerdings noch nie jemanden erlebt, der kontrolliert wurde....

LG,

Harald

Verfasst: Do Dez 20, 2012 23:33
von fuerni
seas andi,
so viel ich weiß sind oldtimer von dem fahrverbot in den umweltzonen
ausgenommen.
lg aus der grünen mark,
martin

Verfasst: Fr Dez 21, 2012 10:02
von biomio
Nova ist 16%, also Kaufpreisabhängig + CO2 Abgabe - das macht schnell einmal 10.000-14.000€…wird bei Erstzulassung in Österreich fällig!

Verfasst: Sa Dez 22, 2012 9:25
von Tiroler
Das stimmt, allerdings ist aufgrund des Alters der Fahrzeuge die 1/8 Regelung anzuwenden.. Man kann auch mittels einem Gutachten der Zeitwert ermitteln, der dann Ausgang für die Berechnung dient.
Und, ja, historische Fahrzeuge sind vom Fahrverbot ausgenommen, dürfen aber nicht mehr als 120 Tage / Jahr unterwegs sein und die Fahrzeit muss mittels eines Fahrtenbuch dokumentiert werden..

Frohe Weihnacht,

Und liebe Grüße,

Tiroler