Anschnallgurt im74er Haflinger

Technik des Haflingers

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eniac
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Anschnallgurt im74er Haflinger

Beitrag von eniac »

Muss das sein? Gurtpflicht ist ja ab 71 wenn ich mich nicht irre. Wüsste auch
Garnicht wo die befestigt werden sollten.... :shock:
Grüße

derStefan
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rubber-duck
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Beitrag von rubber-duck »

Hallo Stefan,

das sagt Wikipedia. Als LKW oder SoKFZ also kein Problem, als PKW ist es kompliziert. Ist denn im Haflinger ein Sicherheitsgurt überhaupt konstruktiv vorgesehen? Wenn nein, würde ich mit diesem Argument mit dem Prüfingenieur sprechen, der dann die Abnahme macht.

Oder mal Magna Steyr anschreiben, was die dazu sagen.

LG Christof
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pathfinder700ap
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Beitrag von pathfinder700ap »

Gurte waren schon vorgesehen, bei Kanadischen Modellen z.B. sogar schon ab 1969. In Österreich und Deutschland so ab 70/71 wenn ich nicht irre.

Neben den vorderen Sitzen sind dann Stahlwinkel angebracht und es ist der Überrollbügel mit den hohen Abstützungen und Gewinde für Gurtaufnahme verbaut. Beim Polyesterhaus gibt's glaub ich auch eine Aufnahme für Gurte.

LG,
C.
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rubber-duck
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Beitrag von rubber-duck »

Hallo Constantin,

im Polyhäuschen auch für Dreipunktgurte? Dann bräuchte es aber noch eine Versteifung / Verstärkung, der Hütte alleine traue ich das nicht zu. Oder waren nur Zweipunktgurte vorgesehen?

LG Christof
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berzn
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Beitrag von berzn »

Hallo.
Hab kurz mal den Herrn Google gefragt: 1974 wurden in Deutschland die Fahrzeughersteller verpflichtet Sicherheitsgurte einzubauen. Gurtpflicht wurde in Deutschland und Österreich erst 1976 eingeführt.
Kann mir aber nicht vorstellen, das im Hafi ein Gurt hilft, da es ja eh so gut wie keine Knautschzone gibt.
Mfg
Ist der Berg auch noch so steil,
a bisserl geht noch allerweil!
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rubber-duck
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Beitrag von rubber-duck »

berzn hat geschrieben:Hab kurz mal den Herrn Google gefragt: 1974 wurden in Deutschland die Fahrzeughersteller verpflichtet Sicherheitsgurte einzubauen.
Das schon, aber laut Wiki waren die Fahrzeughalter verpflichtet, Autos mit EZ ab 01.04.1970 nachzurüsten. Das würde bedeuten, Autos ab dem EZ-Datum müssen Dreipunktgurte vorne haben, auch wenn es keine Herstellerpflicht gab.

LG Christof
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M38A1
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Gurtpflicht

Beitrag von M38A1 »

Hallo zusammen,

nachzulesen sind alle Übergangsvorschriften für Oldtimer beim ADAC:

-> Gurtpflicht vorne ab 01.04.1970 (ab 01.04.1961 fordert's die BAG!)

-> Gurtpflicht Beckengurte hinten ab 01.05.1979

-> Gurtpflicht 3-Punkt Gurte hinten ab 01.01.1988

-> Verankerungspunkte für den Gurt nach 76/115/EWG ab 01.01.1992



Heisst also JA, Du brauchst eindeutig einen 3-Punkt Gurt für Fahrer und Beifahrer ...
NEIN ... der Befestigungspunkt muss nicht irgend welchen Normen entsprechen.

Im www kriegst Du für € 8,00 Stahlplatten mit der Zollmutter für die Gurt-Befestigung. Die sind FIA freigegeben und damit auch beim TÜV OK. Du brauchst also "nur" diese Platten als Basis hinter's Blech "tackern" und hast dann einen Punkt für die Gurtbefestigung mit oder ohne Winkel.

Oben im Poly-Häuschen musst Du Dir was einfallen lassen. z.B. ein stabiles Rohr an dem der Gurt angeschlagen wird. z.B. so eine Art Überrollbügel ?
Normal sind für Ü-Bügel nahtlose Rohre, gebogen (nicht geschweisst) das Thema. Das würde ich aber mit dem Herrn Ing. absprechen z.B. indem Du ihm eine Skizze oder Bilder bringst.

Have fun und viel Erfolg Micha und die Mädels
berzn
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Beitrag von berzn »

Danke Christof.
Hab den Wiki-Link nicht genau genug gelesen.
MFG
Robert
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