KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

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sl300107
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KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von sl300107 »

Hallo Zusammen

Wie habt Ihr die Hafis zugelassen? Bie mir gehts morgen los :D , Auto ist fertig

Wenn ich über die Schlüsselnummer (00) rechne, fahre ich ohne H günstiger, oder habe ich da einen Denkfehler.

Danke und schöne Grüße,
Ralf
Blackypinzi
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von Blackypinzi »

Ja das ist so ,der Hubraum ist ja nicht gross.
Wer kein H wg Umweltzone braucht ist da besser bedient.
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eniac
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von eniac »

Bin auch froh über die entscheidung zum H Kennzeichen. Das was ich durch ein normales Kennzeichen sparen würde, ging beim Umfahren der dämlichen Zone durch den Auspuff .....
Grüße

derStefan
sl300107
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von sl300107 »

Ist bei uns am Land Gott sei Dank nicht wirklich relevant und bei mir gings vor allem auch um die Kennzeichengröße.

So habe ich nun ein 41 er Kennzeichen, das am Fahrerhaus an die originalen Befestigungspunkte (nicht Stoßstange) passt.
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rubber-duck
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von rubber-duck »

Der Vorteil von H-Kennzeichen in Umweltzonen schwindet, je mehr Fahrverbote wegen Feinstaub und NOx-Belastung verhängt werden.
Denn rein von den Vorgaben her sind dann nicht nur Diesel bis Euro 4/5 betroffen, sondern auch Benziner bis Euro 2/3. Je nachdem, wie welche Kommune das umsetzt, wird das dann auch faktisch so. M.W. macht Frankfurt den Anfang, auch Benziner mit Fahrverboten zu belegen.
Und eine Ausnahme für historische Fahrzeuge ist nicht vorgesehen, auch da kommt es drauf an wie welche Kommune es handhabt. Bei den Neiddebatten die es bzgl. der Ausnahmen für historische Fahrzeuge bereits gab, rechne ich nicht mehr mit langem Bestand solcher Privilegien.

Vielleicht doch umbauen auf Elektro? :wink:
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Sibo
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von Sibo »

Hallo,

ja der Die leiben Umweltzonen..

gibt es hier bei mir aktuell zum glück noch keine..

daher läuft mein Hafi ohne H-Kennzeichen auch weil sie es hier teilweise recht streng mit der
korrekten Nutzung des Historischen Fahrzeuges nehmen. :roll:
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Norbert
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von Norbert »

Stuttgart:
Welche Fahrzeuge dürfen in der Umweltzone ohne Plakette fahren?
Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.
======================
§ 2 Begriffsbestimmungen:
22. Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend
dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des
kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;


Frankfurt:
https://www.frankfurt.de/sixcms/detail. ... t]=6464607

Also Ihr kommt mir wie echte Schwarzseher vor.
Ist doch alles Paletti - oder?

In Österrreich ist das historisch typisierte KFZ jedenfalls vom Umweltblabla ausgenommen.
Liebe Grüße aus der Heimat
Norbert
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rubber-duck
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von rubber-duck »

Norbert, du bringst Umweltzonen mit NOx-Fahrverbotszonen durcheinander.
Stuttgart, Berlin, Hamburg, Frankfurt, ... Alle haben schon lange ihre Umweltzonen in die nur noch mit grüner Plakette und den von dir verlinkten Ausnahmen eingefahren werden darf. Wäre das dasselbe, hätte die DUH nichts zu tun mit zusätzlichen Fahrverboten vor Gericht durchzuklagen.

Es ist aber was grundlegend anderes, und bei NOx-Fahrverboten greift keine generelle Ausnahme für historische Fahrzeuge mehr.

Auf die Schnelle gefunden:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Frankfur ... 08535.html
Es gibt immer einen Weg!
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Norbert
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von Norbert »

Ich glaube den Typen ist es ur langweilig da sie nur Sch..... produzieren.
Also ich bin kein Jurist, aber bei uns in Ö habe ich das so verstanden.
Es gibt ein Gesetz "Immissionsschutzgesetz Luft" damit werden Fahrverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen geregelt.
Im IG-L werden die Grenzen für Feinstaubpartikel, Stickoxide und Höllenfeuer definiert
In Städten und ihren Randgebieten gibt´s dann Fahrverbote für bestimmte Schadstoffklassen....E1, E2 ....
Historisch typisierte KFZ´s sind davon ausgenommen.

Also in Graz und der Umgebung von Graz darf ich seit 1.1.2018 mit meinem Pinzi nicht mehr fahren.
Ursache - vor 25 Jahren konnte ich ihn nur als LKW typisieren und nun ist Fahrverbot für LKW (Auch Fiskal LKW - z.B. VW Polo) mit E0,E1,E2

Abhilfe (laut Auskunft unserer Behörde) umtypisieren auf historischen LKW oder PKW - "und die Gschicht hat sich" :mrgreen:
Liebe Grüße aus der Heimat
Norbert
Norbert Palme
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von Norbert Palme »

Der blaue Elektro-Haflinger im Video ist wirklich gut gemacht und geht speziell im Gelände wie der Teufel (Drehmoment ab unterster Drehzahl).
Sein Fahrer fährt aber schon etwas "steckdosenorientiert".
Am schnellsten geht das, was am längsten dauert.
Mojohand
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von Mojohand »

Aber die Geräuschkulisse des E-Haflinger ist fast die Selbe wie beim Benziner,vor Allem im niedrigen Gang, da sieht man, dass beim Haflinger der ganze Lärm fast nur vom Antriebstrang kommt.
Gruß Bernd
Pure Vernunft darf niemals siegen.
exilfranke
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von exilfranke »

Rubberduck liegt falsch. Zumindest is Stuttgart wind oldies ausgenommen. Auch Benziner. Euro 2 und 3 Benzin gehen auch noch.

https://www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot

. Folgende Fahrzeuge dürfen im Stadtgebiet Stuttgart weiter benutzt werden:
mobile Maschinen und Geräte (zum Beispiel Stapler mit Kennzeichen)
Arbeitsmaschinen
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
zwei-und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung)
Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" der "Bl" nachweisen
Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung in Anspruch genommen werden können. Das umfasst im Wesentlichen Sonderrechte für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, den Katastrophenschutz, die Polizei und den Zolldienst, für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und auch Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Sonderrechte genießen auch Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind
Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden
zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt
Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen ("H"-Kennzeichen), sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen
3. Nach der Allgemeinverfügung der LHS Stuttgart sind folgende Fahrten, Fahrzeuge, Personen und Fahrtzwecke ausgenommen:
Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
Probe- und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
Fahrten mit Ausfuhrkennzeichen
Bestattungsfahrzeuge
Taxen, Fahrzeuge im Mietwagenverkehr und sonstige mit Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz
Carsharingfahrzeuge nach § 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharings (CsgG)
Medizinische Notfälle
Schwerbehinderte Menschen, die gehbehindert sind und dies durch das Merkmal "G" im Schwerbehindertenausweis nachweisen oder Personen die über einen orangefarbenen Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen verfügen
Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder einer vergleichbaren Funktionseinschränkung (Inhaber des EU-einheitlichen blauen Parkausweises)
Kraftfahrzeuge im Linienverkehr wie beispielsweise Busse der SSB (bis 31. Dezember 2020)
Quell- und Zielfahrten von Reisebussen (bis 31.Dezember 2020)


Also, Schweizerpinz im Auftrag .....
Mojohand
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von Mojohand »

"Medizinische Notfälle"
also immer ein Fläschen Theaterblut im Handschuhfach und bei einer Kontrolle schnell eine Platzwunde vortäuschen und sagen man sei auf dem Weg in die Notaufnahme, dumm nur wenn man dann mit Blaulicht ins nächste Krankenaus eskortiert wird und es womöglich ähnlich endet wie bei der Frau in der Werbung mit der Melonengeburt.

Grüße Bernd
Pure Vernunft darf niemals siegen.
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rubber-duck
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von rubber-duck »

exilfranke hat geschrieben: Di Dez 04, 2018 21:29 Rubberduck liegt falsch. Zumindest in Stuttgart sind oldies ausgenommen. Auch Benziner. Euro 2 und 3 Benzin gehen auch noch.

https://www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot

. Folgende Fahrzeuge dürfen im Stadtgebiet Stuttgart weiter benutzt werden:
...
Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen ("H"-Kennzeichen), sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen
...
Wo hast du deine Quelle?
schaue ich bei deiner angegebenen Quelle nach, sind keine Oldtimer aufgelistet:
https://www.stuttgart.de/ausnahmegenehm ... ehrsverbot
Ausnahmegenehmigung für das Diesel-Verkehrsverbot

Ab dem 1. Januar 2019 gilt in der Umweltzone Stuttgart ein ganzjähriges Diesel-Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4 / IV und schlechter. Für Einwohner der Stadt Stuttgart gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2019. Ab dem 1. April 2019 gilt das Verbot dann auch für sie.

Allgemein ausgenommen von dem Verbot sind unter anderem

der geschäftsmäßige Lieferverkehr
die Polizei
die Feuerwehr
der Rettungsdienst
Menschen mit bestimmten Behinderungen
medizinische Notfälle

HINWEIS: Verkehrsteilnehmer, die unter diese allgemein gültigen Ausnahmen fallen, benötigen keine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall!
Darüber hinaus werden in berechtigten Fällen Einzelausnahmen erteilt. Die Tatsache allein, in Stuttgart zu arbeiten, reicht für eine Ausnahmegenehmigung nicht aus.
Korrekt, Benziner hat Stuttgart nicht auf die Verbotsliste aufgenommen. Das war aber im Gespräch. Und es ist eine Entscheidung der Stuttgarter Verwaltung, die Benziner (erst mal) auszuklammern.
Wenn aber die Grenzwerte weiterhin überschritten werden und die DUH oder wer auch immer erneut klagt, wird doch noch das volle Programm aufgerufen. Bei der "Realitätsnähe" der Grenzwerte ist eine weitere Überschreitung sicher.

Nach meinem Wissensstand ist Frankfurt die einzige Stadt, die das NOx-Faherverbot auch für Benziner ausgerufen hat. Vom Grundsatz der Rechtsprechung ist das aber nicht gedeckt.
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von exilfranke »

Die Quelle ist ebenda, er benutze rechterhand die Einrichtung zum Rollieren der Seite, bis er zum Absatz 2. komme. Weder soll er stehenbleiben bei der 1, noch soll erweiterrollern zur 3. Die 2. Sei seine Zahl. Ebendort, ganz am Anfang in Kombination mit ganz am Ende lese er:
2. Folgende Fahrzeuge dürfen im Stadtgebiet Stuttgart weiter benutzt werden:
...
Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen ("H"-Kennzeichen), sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen
Man hat aber in der Tat das Gefühl, jeder Pfalzgraf könne hier wieder um seinen Kirchturm herum eine eigene kleine Nation aufmachen, da gebe ich Dir recht.

Mein geplantes Reisemobil habe ich schon drangegeben, weil böser böser Diesel. Wenn man ins Ausland möchte möchte man ja gerne auch mal die Städte bereisen, und das wird absehbar mit dem halbwegs modernen Automobil nicht mehr möglich sein. Da ergab es dann schon Sinn, dieses Thema ad acta zu legen.

Sollte es zu einem Verbot der seltenen Nutzung des über 30 Jahre alten Kfz kommen, wird dann aber nun der Anwalt eingeschaltet. Wir haben hier ja zu Glück einige Vereinbarungen (Gesetze), die für jeden gelten, von denen sich dann doch einige Regeln des Zusammenlebens ableiten. Es mag sein, dass man den einen oder anderen nochmal dran erinnern muss. Ich hoffe inständig, nicht derjenige sein zu müssen, aber dahingehend ist vorgesorgt.

Im übrigen hat das Gericht selber ja auch festgelegt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen. Das Wirkungspotential für ein Benziner (mit Kat!)-Verbot oder das Verbot von Oldtimerfahrten ist aber faktisch gleich null, und gerade weil Städte wie Stuttgart das ja schon zur Begründung hernehmen, sollten Frankfurter Benzinerfahrer ja durchaus drauf hoffen können, dass eine solche Regelung schnell abgeknickt wird.

Läuft vermutlich drauf hinaus, dass wir für eine gewisse Übergangszeit für jede Reise ein eigenes kleines Diplom machen müssen. Wer schonmal umgezogen ist, und im Fach Mülltrennung nachsitzen musste, kennt das. Frage: Erinnert sich jemand an die sechseckigen G-Kat-Plaketten?

Und: noch ein Schmankerl: Stellt sich raus, dass man wegen weil "es wär doch Schlau" die Park- and Ride-Parkhäuser der prächtigen Landeshauptstadt für teuer Geld Fahrverbotszonenmäßig in Tarif und Ticketing umgemodelt hat. Cooler Plan: lasst die Autos draußen, und fahrt die letzte Meile halt mit der S-Bahn für günstig Geld. Nur: die Oberschlaubibären von Politik und Behördenmenschen haben die Parkhäuser in die Zone eingeschlossen. Wer also von der Alb mit dem bösen Diesel kommt, der sollte wegen der möglichen Kameraüberwachung an der Parkhauseinfahrt und den von unseren Politikern aufgerufenen Themen der Überwachung mittels Kamera-Kennzeichenabgleich sein handeln überdenken. Man möchte vermuten, dass nicht ganz naive Menschen dann lieber direkt ins Milaneo-Privatparkhaus in die Stadt hineinstinkern, weil im Landesparkhaus in Degerloch oder Vaihingen, da darf man ja eh nicht hinfahren und die Nummer wird ganz sicher von der landeseigenen Parkraumbewirtschatfungsgesellschaft erfasst. Unterwegs wird man eher Glück haben.

Wer von Euch das jetzt clever findet, der darf seinen Fleißstern behalten, um ihn bei der nächsten Wahl richtig zu platzieren.
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von exilfranke »

Achso, um beim Originalthema zu bleiben:

Vorneweg: ich bin kein Jurist.

Unter Stuttgarter Oldiefahrern hat sich das herauskristallisiert:

Steuerlich mag man sich günstiger stehen, wenn ein Häferl "normal" zugelassen ist. Bezüglich der Plaketten / Verbotsdiskussion war es schon immer so, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen von der Plakettenverordnung ausgenommen sind.

Es gab in Städten, auch im "Ländle", eine Duldung für die "Entenfälle", also Oldtimer mit wenig Hubraum. Das war aber noch nie überall gleichermaßen gültig ("Jede Pfalz ein Graf..."). Wer es also bundesgesetzlich fixiert haben möchte, wähle daher das H-Kennzeichen oder evtl. die rote 07.
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rubber-duck
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von rubber-duck »

Wenn es um die Verhältnismäßigkeit geht, dürfte eh kein Fahrverbot verhängt werden. Denn es gibt noch keinen klaren Nachweis für die Wirksamkeit solcher Maßnahmen, dafür viele handfeste Indizien für die Wirkungslosigkeit.
Ich bekomme es gerade nicht mehr komplett zusammen, welche Veranstaltung es war. Duisburg Stadtmarathon? Egal, jedenfalls ein Tag an dem quasi die gesamte Innenstadt wegen einer Sportveranstaltung für den Verkehr gesperrt war. Interessanterweise genau an dem Tag wurden erheblich erhöhte NOx-Werte gemessen...

Es muss ja nur ein Raucher direkt neben der Messstation seine Kippe anzünden, ...
Von den Messwerten in den ersten paar Stunden eines jeden neuen Jahres will ich gar nicht anfangen, die dürften reichen für mindestens 365 Tage Fahrverbot um das wieder auszugleichen.

Für Fernreisemobile kann sich der Gasantrieb lohnen. Beispiel Madrid.
Das Projekt «Madrid Central» der linksalternativen Stadtverwaltung umfasst ein 472 Hektar großes Sperrgebiet in dem künftig nur noch Anwohner und Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs fahren dürfen. Nicht-Anwohner und Taxis brauchen eine Plakette, um durch die Innenstadt zu fahren. Diese gibt es nur für Benziner und neue Dieselmodelle. Ausgenommen vom Fahrverbot sind elektro-, gas- und hybridangetriebene Fahrzeuge.
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von Norbert »

D.h.:
Wenn der Amtsschimmel furzt gibt´s Fahrverbot :mrgreen:
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Norbert
unverhofft
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von unverhofft »

rubber-duck hat geschrieben: Do Dez 06, 2018 9:07Ausgenommen vom Fahrverbot sind elektro-, gas- und hybridangetriebene Fahrzeuge.
Cool, dann wäre mein Pinz mit Benzin- und LPG-Kraftstoff ja ein Hybrid und dürfte nach Madrid einfahren.. ;)
Oder wäre er mit H-Kennzeichen dann eine doppelte Verneinung und müsste wieder draussen bleiben? Möglich ist ja heutzutage irgendwie alles, was keinen Sinn macht..

h
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Re: KFZ Steuer/ H-Zulassung in D, was macht Sinn

Beitrag von Gueller »

unverhofft hat geschrieben: Do Dez 06, 2018 13:26 eine doppelte Verneinung
Minus und Minus gibt aber rechnerisch ein Plus...also mach dir keine Sorgen :D :D

Grüsse
Michel
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