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Pinzlinger
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Re: Zulassung nach 1980

Beitrag von Pinzlinger »

thomas hat geschrieben:
Pinzlinger hat geschrieben: jedes Fahrzeug die Bestimmungen einhalten musste die beim Erstzulassungsdatum im Inland galten.
Das ist immer noch so. Nur wenn Du ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU Land einführen möchtest, muss es BJ vor 1980. Und dann KANN es als historisch wertvolles Fahrzeug zugelassen werden.
Hallo Thomas,

ja genau das ist ja der springende Punkt. Im Gesetz steht nirgenst das Herkunftsland; das heisst es steht nirgenst dass Autos aus der EU andere technische Vorschriften erfüllen müssen als Autos aus nicht.-EU Staaten.

Das KFG regelt die technische Ausrüstung unabhängig vom Herkunftsland. Deshalb darf es hier keine Unterschiede geben. Jeder Pinzgauer müsste normal ohne historisches Fahrzeug zulassbar sein. So stehts eigentlich im Gesetz.... Halt nur bis 1986 die Benziner, ab 1.1.1987 galt die KAT Ausrüstungspflicht...

Haben wir keinen juristen hier der sich das mal angucken könnte?

Grüsse

Stefan
Haflinger&Pinzgauer&Saurer
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thomas
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Typisierung

Beitrag von thomas »

Hallo Stefan!
Der springende Punkt ist EU oder Nicht-EU.
Liegt eine "EU-Betriebserlaubnis" vor, wird das Fahrzeug in jedem EU-Land auch typisiert, bzw. bekommt es eine Betriebserlaubnis. Wird ein VW neu in die Schweiz importiert, bekommt er laut Datenblatt des Schweizerischen General-Importeurs (und nicht aufgrund der Daten des Herstellers) eine schweizerische Typisierung. Also eine Nicht-EU-Betriebserlaubnis. Wird genau dieses Fahrzeug dann in die EU rückimportiert, braucht es eine "Einzelgenehmigung". Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug den EU-Richtlinien (Abgas, Lärm, etc.) entspricht. Oder es bekommt unter gewissen Umständen eine Ausnahmegenehmigung. Das ist dann der Fall, wenn es sich um ein "Historisch erhaltenswertes Fahrzeug" handelt.
Entscheidend ist nicht das Produktionsland des Fahrzeuges, sondern das Typisierungsland. Um die ganze Sache noch ein klein wenig komplizierter zu machen, ist die Einzelgenehmigung, bzw. Ausnahmegenehmigung nicht auf nationaler, sondern regionaler Ebene geregelt. Wenn der Burgenländische Landeshauptmann entscheidet, dass historische Militärfahrzeuge keine Ausnahmegenehmigung bekommen, muss ich meinen Hauptwohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen und es dort nochmals versuchen.

Hoffe, ich konnte helfen und
Gruss Thomas
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Pinzlinger
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Technische Vorschriften

Beitrag von Pinzlinger »

Hallo Thomas,

aber trotzdem;
die technischen vorschriften sind gleich - ob EU oder nicht EU...

SDP Stellt eine Uebereinstimmungserklärung aus (hab ich gehört). d.h. dass der Schweizer Pinzgauer bis auf die Rücklichter mit dem österreichischen identisch ist. (in zulassungsrelevanten Punkten)

Damit müssten man den Beweis haben dass alle technischen Forderungen des Erstzulassungsjahres erfüllt sind und somit steht einer Zulassung nichts im Wege.

Ansonsten gibts auch noch Ingenieurskonsulenten (Zivilingenieure) die können auch amtliche Uebereistimmungserklärungen (in technischer Sicht) machen.

Aber mit einem Strohmann in D muss da dann allemann gehen;
Verkauf an Hugo Strohmann-->TüV+ Zulassung--> Verkauf nach A...

Nadann

schöne grüsse

Stefan

p.S.: bin kein Jurist; vielleicht gibts noch wo einen Stolperstein
Haflinger&Pinzgauer&Saurer
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Maiki
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Re: Bürokraten

Beitrag von Maiki »

naja, da war doch mal so ein habsburger der war auch König von Spanien ????
und die habsburg liegt in der Schweiz, grins deswegen funktioniert das forum so gut......ösis, schweizer, deutsche, alle habsburgergeschädigt....[/quote]
hallo lutzl : vergiß ungarn nicht!! franz josefs- land.... jaja wir ösis waren eine weltmacht :shock: :D
Maiki
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eu

Beitrag von Maiki »

also dem "für mich zuständigen prüfer" war es egal ob eu oder nicht eu land!! die nova betrifft FA und das war ihm ganz "wurscht"!
thomas
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EU Betriebserlaubnis

Beitrag von thomas »

Hallo Stefan!
Sachverständige hin oder her!
Das Herstellungsjahr oder die Erstzulassung ist für die Erteilung einer EU-Betriebserlaubnis komplett egal. Die Voraussetzung ist die Einhaltung der jetzt geltenden EU-Bestimmungen. Was 1986 in A für Vorschriften waren, interessiert das EU-Gesetz nicht. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hilft Dir nur, beim prüfenden Beamten Überzeugungsarbeit zu leisten (dann muss er nicht alles nochmals prüfen). Es ist jedoch kein Dokument, das eine Betriebsbewilligung zwingend nach sich zieht.
Gruß Thomas
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Pinzlinger
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Hallo Thomas

Beitrag von Pinzlinger »

Hallo Thomas,

nochmal...
Das heisst dass in der EU ab 1980 schon EURO 1 gefordert wurde obwohl es 1980 EURO1 noch gar nicht gab?
Nö das gibts ja schon nicht!?
Wenn jatzt EU-Recht gilt (und nicht das nationale) dann müsste es in D dasselbe Problem geben,

Ich denke es liegt am nationalen Recht von Oesterreich und das steht mal im KFG und deren Durchführungsveroordnungen. Alles was da drin ist ist "amtlich" alles andere ungültig.

Es kann sein dass eine Klausel und Durchführungsverordnungen erst kürzlich aufgenommen wurde die Eine Zulassung von Gebrauchtwagen nach 1980 definitiv verbietet. Dann geht nix. Auch nicht wenns ein EURO4 ist (dens damals genausowenig gab wie EURO1)

Also ich glaube da ist trotzdem irgendwo noch ein Haken; entweder im gesetz oder in der Durchführung.

wenn eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers vorliegt die eine Uebereinstimmung beinhaltet kann dies kein Beamter (ob EU oder Oesterreich) ignorieren...

Aber wie es sei, ich hab kein problem damit; will nur das Thema ansprechen weil ich denke dass da wo irgendwas im Busch ist. (Es gibt öfters in Oesterreich Weisungen vom Ministerium die aber gesetzlich nicht unbedingt gedeckt sind, Ein Kollege hat hier mal einen Präzedenzfall geschaffen und seither konnte man 3-Achser 680er dann auch privat zulassen - die Weisung war gesetzlich nicht gedeckt)

Schöne Grüsse

Stefan
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tirol_pinzi
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Re: tüv

Beitrag von tirol_pinzi »

Maiki hat geschrieben: In Igls steht immer ein 3 Achspinzi, weiß, mit großem Dachträger rum. Ist der auch hier im Forum vertreten?????
@ Maiki
Hallo,
den weißen Pinzgauer kenne ich. Er dient angeblich als "Taxi" für einen Hüttenwirt in der Region Patscherkofel.
Mehr weiß ich dazu leider auch nicht.
schöne Grüße
Maiki
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alm

Beitrag von Maiki »

hi tirol_pinzi1
der von heiligwasser hat nen blauen landy! die anderen werd ich man abgehen :P
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Re: alm

Beitrag von tirol_pinzi »

Maiki hat geschrieben: der von heiligwasser hat nen blauen landy!
@ maiki,

Welches Gasthaus es ist, kann ich leider auch nicht genau sagen. Jedenfalls steht der Pinz öfters am Parkplatz in der Nähe der Abzweigung von der Römerstr. zum Gasthaus Heiligwasser!
schöne Grüße
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Bernd
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Beitrag von Bernd »

Hallo an alle:

Zum thema Zulassung: Mir kommt vor, als ob hier Begrifflichkeiten verwechselt werden. Das mit der Abgasnorm die zum Baujahr passen muß gilt in Deutschland, dort macht es keinen Unterschied, ob der Wagen aus der EU oder der Schweiz kommt, erfüllt er die Norm, die zum Bauzeitpunkt galt, passt es.

Ö ist anders (wäre das doch auf W beschränkt): Hier können alle Fahrzeuge, egal ob EU oder nicht, gebraucht nur als erhaltenswerte historische KFZ (Eintrag in der Liste, Fahrtenbuch, 120 Tage im Jahr, KEINE UMBAUTEN [GAR KEINE]) zugelassen werden, wenn älter als 25 Jahre alt.

Im Zuge des EU Beitritts hat Ö einen Vorbehalt aus Umweltschutzgründen gegen die Freizügigkeit eingelegt, müßte vor dem EUGH bekämpft werden, Chance 50:50, daher also derzeit fast keine gebrauchten zwischen 1980 und ca 2000 möglich.

Es gibt, wie immer bei uns, natürl. Ausnahmen: Manche Behörden akzeptieren auch die Erfüllung der US83 oder US92 (?) bei Dieseln, oder man kann die Beamten juristisch so verwirren , das es geht, oder oder (Es soll Fälle geben, wo jahrelange Beharrlichkeit zum Erfolg führte).

Diese Eu Genehmigung ist leider NICHT nur eine Zulassung in einem EU Land, sondern ein EU weit definiertes und inzwischen vorgeschriebenes Dokument (COC irgendwas), gibt es ab ca 2000, mit dem geht´s auf jeden Fall und ohne Streß, betrifft aber keine Pinzis.

Bei Autos ab BJ ca. 1993 könnte es mit der Abgasnorm funktionieren (718/16 P93), aber das ist halt so Ermessenssache, hängt vom Einzelfall ab.

Bernd
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Pinzlinger
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Alles klar

Beitrag von Pinzlinger »

Hallo Bernd,

jetzt ist alles klar. Es gibt ein zusätzliche s Gesetz was dies prinzipiell verbietet - es liegt nicht an der Technik.

Das gabs meines Wissens 1999 noch nicht... Seither hatte ich mich nicht mehr damit beschäftigt.

Aber im freien Europa kann man ja eigentlich das Fahrzeug ueberall zulassen ohne Zollvergehen fürchten zu müssen....

Schöne Grüsse

Stefan
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