Hallo Thomas,thomas hat geschrieben:Das ist immer noch so. Nur wenn Du ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU Land einführen möchtest, muss es BJ vor 1980. Und dann KANN es als historisch wertvolles Fahrzeug zugelassen werden.Pinzlinger hat geschrieben: jedes Fahrzeug die Bestimmungen einhalten musste die beim Erstzulassungsdatum im Inland galten.
ja genau das ist ja der springende Punkt. Im Gesetz steht nirgenst das Herkunftsland; das heisst es steht nirgenst dass Autos aus der EU andere technische Vorschriften erfüllen müssen als Autos aus nicht.-EU Staaten.
Das KFG regelt die technische Ausrüstung unabhängig vom Herkunftsland. Deshalb darf es hier keine Unterschiede geben. Jeder Pinzgauer müsste normal ohne historisches Fahrzeug zulassbar sein. So stehts eigentlich im Gesetz.... Halt nur bis 1986 die Benziner, ab 1.1.1987 galt die KAT Ausrüstungspflicht...
Haben wir keinen juristen hier der sich das mal angucken könnte?
Grüsse
Stefan