Als was habt Ihr den Eure 712 san (H-Kennz.!) zugelassen

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gunterle
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Als was habt Ihr den Eure 712 san (H-Kennz.!) zugelassen

Beitrag von gunterle »

Kurz gesagt, ich interessiere mich für einen 712Funk hier aus dem Forum.

Im Moment ist er zugelassen als Oldtimer LKW unter 3500kg mit 2 Sitzen.
Wir brauchen unbedingt 3 (besser mehr) Sitze eingetragen, sonst macht es für uns keinen Sinn, und ich möchte gern das H behalten.

Blume schickt uns schon mal eine kopie von Ihrem Schein. Das wird schon mal ein große Hilfe sein! --> Danke Blume :D

Wir sind für jeden Tip oder Hinweis dankbar!

Danke und viele Grüße

Gunter
Omatic
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Beitrag von Omatic »

Hallo,
ich habe meinen 712 REP als Lieferwagen angemeldet, wenn du sonst noch unterwegs bist, ist man besser Versichert, wenn du rein Oldi zulassung hast und du nur auf Treffen und Bewegungsfahrten machst, reicht dir auch nur die Oldi, aber eben, wenn halt im Wald zum Holz machen bist, und du Fahrst einen über den Haufen, bekommst du Probleme, so sagte das mein Versicherungsmann.
Gruss Matze
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Lorenz
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Beitrag von Lorenz »

Was ist es denn jetzt? 712M oder mit SAN aufgesattelt?
Wenn es irgendwie geht als PKW und H (Oldie) Zulassung.
Mit dem LKW darfst Du an Sonntagen keine Anhänger ziehen.
Mit dem H Kennzeichen darfst Du in jede Feinstaubzone.
gunterle
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Beitrag von gunterle »

Im Schein steht

Pinzgauer 712M

LKW geschl. Kasten.
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dentokult
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Beitrag von dentokult »

Der aktuelle Schein sagt ja nichts über die Möglichkeiten, sondern belegt nur den Ist-Zustand ...
Mein San-Pinz ist als PKW mit H-Zulassung angemeldet. Ausserdem sind im Koffer 3 Sitzplätze eingetragen. Frag mal bei Blackypinzy nach, der weiß wie man das macht.

Ein LKW mit H-Zulassung und Anhänger, sozusagen als historisches Gespann, ist vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen. Nur mal so angemerkt.
712Amb Ex-CH Bj.1975 H-Nummer, Tüv 02/22
Puch Ranger TT
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eniac
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Beitrag von eniac »

dentokult hat geschrieben:......
Ein LKW mit H-Zulassung und Anhänger, sozusagen als historisches Gespann, ist vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen. Nur mal so angemerkt.
Richtig .. Haben wir letztens von der BAG sogar schriftlich bekommen :wink:

Karfreitag Morgens in Deutschland .. :-)

<img src="http://www.bw-c.de/index.php?option=com ... &Itemid=29">

Ne Kopie der Schreibens hab ich auch noch irgendwo ..
Grüße

derStefan
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Lorenz
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Beitrag von Lorenz »

Gilt das auch für ein H Fahrzeug mit modernen Anhänger? Also Pzg mit modernen Humbaur und Hafi drauf?
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eniac
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Beitrag von eniac »

Genauer Textlaut :

VO (EG) Nr.561/2006

Artikel 3

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Strassenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:

f) Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem sie verwendent
werden, als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder
Personenbeförderung verwendent werden.

Ich schick dir mal das Foto von dem Papier per Mail
Grüße

derStefan
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