LG ChristofNicht von dieser Regelung betroffen sind Heizgeräte, die vor dieser Festlegung gebaut wurden - keine rückwirkende Vorschrift - . Somit dürfen von Gesetzes wegen alle alten Heizgeräte, die im Typenschild keinen Hinweis auf das Jahr der Erstinbetriebnahme haben, ohne zeitliche Begrenzung mit dem Wärmetauscher betrieben werden.
Kommunalhaflinger Restauration
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- rubber-duck
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Oben, das rechte Blatt was bdonk reingesetzt hat:
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Weil irgendjemand in den Gesetzestext schwachsinnige Vorgaben gemacht hat
gilt nur in D, in anderen Ländern interressiert es nicht
1) Uralt Heizungen (BN2 BN4 B4L) mit nationalem Prüfzeichen ohne Eintragung des BJ
brauchen keinen Wärmekammertausch.
2)Mittelalte Heizungen mit nationalem Prüfzeichen brauchen einen,wenn Sie gelaufen sind ,da wird der Nachweis gefordert.
3) Junge Luftheizungen mit EU Prüfzeichen brauchen keinen Nachweis mehr
(ist zwar technisch grundsätzlich kein Unterschied zu 2 ) aber egal.
Also EU Prüfzeichen drauf ist alles kein Problem bei gleicher Technik (als ob man sich dann bei defekter Brennkammer nicht vergiften kann )
Bei der AHK dasselbe
Eu Typgeprüfte Eintragung nicht notwendig
Nationales Prüfzeichen (Schlangenlinie) ist eintragungspflichtig
(hier mit Anbaunachweis,papieren vom Hersteller usw)
gilt nur in D, in anderen Ländern interressiert es nicht
1) Uralt Heizungen (BN2 BN4 B4L) mit nationalem Prüfzeichen ohne Eintragung des BJ
brauchen keinen Wärmekammertausch.
2)Mittelalte Heizungen mit nationalem Prüfzeichen brauchen einen,wenn Sie gelaufen sind ,da wird der Nachweis gefordert.
3) Junge Luftheizungen mit EU Prüfzeichen brauchen keinen Nachweis mehr
(ist zwar technisch grundsätzlich kein Unterschied zu 2 ) aber egal.
Also EU Prüfzeichen drauf ist alles kein Problem bei gleicher Technik (als ob man sich dann bei defekter Brennkammer nicht vergiften kann )
Bei der AHK dasselbe
Eu Typgeprüfte Eintragung nicht notwendig
Nationales Prüfzeichen (Schlangenlinie) ist eintragungspflichtig
(hier mit Anbaunachweis,papieren vom Hersteller usw)
- rubber-duck
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Hallo Christof
Wende Dich doch mal an erich.fritz@magnasteyr.com
Mir hat er die nötigen Unterlagen für die AHK an meinem Pinzgauer besorgt.
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Mir hat er die nötigen Unterlagen für die AHK an meinem Pinzgauer besorgt.
Grüße, woher auch immer
Albert
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Jetzt im zivilen 712-er..
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Ja das ist doch ne gute Nachricht.
Kugelkopf mit E brauchst nur die Anbauanleitung auf Anfrage vorzeigen können
und wenn auf dem Bock ein nationales Prüfzeichen mit Schlange ist
dann ist es ja mal Typgeprüft worden !!
und der Tüvbeamte soll sich mal schlaumachen (die haben ja auch ein Archiv) Tüv Sudwest mal anschreiben
dann gibt es dazu auch Unterlagen
und dazu sollte er schon fähig sein (ansonsten ist immer noch eine einzelabnahme möglich)
Kugelkopf mit E brauchst nur die Anbauanleitung auf Anfrage vorzeigen können
und wenn auf dem Bock ein nationales Prüfzeichen mit Schlange ist
dann ist es ja mal Typgeprüft worden !!
und der Tüvbeamte soll sich mal schlaumachen (die haben ja auch ein Archiv) Tüv Sudwest mal anschreiben
dann gibt es dazu auch Unterlagen
und dazu sollte er schon fähig sein (ansonsten ist immer noch eine einzelabnahme möglich)
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Im übrigen
die 6.40-13 darf der KÜS ja nicht eintragen
für den Tüv sollte auch das kein Thema sein
auch in alte Tabellen schauen die Umschlüsselung auf Gürtelreifen
haben die auch im Archiv (und da können und müssen die in Ihrer Monopolstellung auch zugreifen können)
vom Abrollumfang (ohne Tachoänderung etc)sollten auch noch 165R13 gehen
am besten alles zusammen eintragen lassen
Übrigens : RESPEKT vor deiner Arbeit Sieht klasse aus der Kleine
und schön dass er ein Kommunaler bleiben konnte
die 6.40-13 darf der KÜS ja nicht eintragen
für den Tüv sollte auch das kein Thema sein
auch in alte Tabellen schauen die Umschlüsselung auf Gürtelreifen
haben die auch im Archiv (und da können und müssen die in Ihrer Monopolstellung auch zugreifen können)
vom Abrollumfang (ohne Tachoänderung etc)sollten auch noch 165R13 gehen
am besten alles zusammen eintragen lassen
Übrigens : RESPEKT vor deiner Arbeit Sieht klasse aus der Kleine
und schön dass er ein Kommunaler bleiben konnte
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Hallo Blackypinzi,
das mit der Einzelabnahme dachte ich auch so, das hat aber der Prüfingenieur heute kategorisch verneint.
Als Kommunali würde ich den Hafi auch gerne zulassen und versichern, aber da sieht es im Moment nicht gut aus. Ich finde keine Versicherung die ein "SoKFZ Schneepflug" als Oldtimer versichern will. An Madau habe ich schon geschrieben, aber da kommt keine Antwort.
Bei so wenigen Kommunalis, die erhalten werden, kann ich mir die Frage wie das andere machen vermutlich sparen.
LG Christof
das mit der Einzelabnahme dachte ich auch so, das hat aber der Prüfingenieur heute kategorisch verneint.
Als Kommunali würde ich den Hafi auch gerne zulassen und versichern, aber da sieht es im Moment nicht gut aus. Ich finde keine Versicherung die ein "SoKFZ Schneepflug" als Oldtimer versichern will. An Madau habe ich schon geschrieben, aber da kommt keine Antwort.
Bei so wenigen Kommunalis, die erhalten werden, kann ich mir die Frage wie das andere machen vermutlich sparen.
LG Christof
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Hallo,
inzwischen mag ich das Projekt Diffsperrenbetätigung schon mal vorbereiten. Dazu bräuchte ich jemand, der mir die Teile mal ausleihen kann,
damit ich sie als Vorlage für Nachbauten verwenden kann:
Pos. 45
Pos. 51
Auch Pos. 32 und 33 suche ich noch, in zweifacher Ausführung.
LG Christof
inzwischen mag ich das Projekt Diffsperrenbetätigung schon mal vorbereiten. Dazu bräuchte ich jemand, der mir die Teile mal ausleihen kann,
damit ich sie als Vorlage für Nachbauten verwenden kann:
Pos. 45
Pos. 51
Auch Pos. 32 und 33 suche ich noch, in zweifacher Ausführung.
LG Christof
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Hallo,
manchmal bekommt man den Eindruck, TÜV und TÜV sind verschiedene Welten. Hat gestern der eine TÜV die HU abgelehnt, weil ich keine Papiere zur AHK hatte, meinte der andere TÜV heute, die hätte eine Typgenehmigung, man bräuchte die gar nicht mehr eintragen.
Die HU habe ich leider nicht bestanden. Die Radbremse hinten links zeigt keine Wirkung, das Typenschild fehlt und ein Rücklichtglas ist gerissen.
Gibt es die Typenschilder noch irgendwo als Blanko, oder kann ich ein Neutrales nehmen? Und hat jemand Erfahrung mit den Radbremszylinder von Dieselmot aus Belgien?
LG Christof
manchmal bekommt man den Eindruck, TÜV und TÜV sind verschiedene Welten. Hat gestern der eine TÜV die HU abgelehnt, weil ich keine Papiere zur AHK hatte, meinte der andere TÜV heute, die hätte eine Typgenehmigung, man bräuchte die gar nicht mehr eintragen.
Die HU habe ich leider nicht bestanden. Die Radbremse hinten links zeigt keine Wirkung, das Typenschild fehlt und ein Rücklichtglas ist gerissen.
Gibt es die Typenschilder noch irgendwo als Blanko, oder kann ich ein Neutrales nehmen? Und hat jemand Erfahrung mit den Radbremszylinder von Dieselmot aus Belgien?
LG Christof
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Hallo Christof
"typenschild puch" auf ebay.de spuckt 49 Ergebnisse aus; da findet sich passendes.
Ich verwende auf der Vorderaucse meines Pinzgauers die Bremszylinder aus Belgien. Bisher keine Klagen, sind aber auch erst seit Mai im Einsatz...
"typenschild puch" auf ebay.de spuckt 49 Ergebnisse aus; da findet sich passendes.
Ich verwende auf der Vorderaucse meines Pinzgauers die Bremszylinder aus Belgien. Bisher keine Klagen, sind aber auch erst seit Mai im Einsatz...
Grüße, woher auch immer
Albert
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Jetzt im zivilen 712-er..
Albert
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Kennt ihr Oxidationsverschweißen? Wenn etwas durch Korrosion so fest miteinander verbunden ist, dass alles andere eher versagt. An meinem K habe ich nun schon zwei mal die Erfahrung gemacht, dass das Oxidationsverschweißen gar nicht so langsam geht. Beim Abholen des Hafis hat die Verriegelung der hinteren Motorklappe noch funktioniert, wenn auch schwer. Zwei Wochen später war alles so fest, dass ich den Griff abgebrochen hatte.
Das zweite mal waren es die hinteren Radbremszylinder. Sie sahen zwar deutlich angekeimt aus, was bei einem Streufahrzeug nicht überrascht. Aber sie funktionierten noch. Nur nicht mehr bei der HU, da war die Bremsleistung hinten links = Null.
Bei den Radbremszylindern habe ich es gewagt, die Teile von Dieselmot zu ordern. Trotz aller Warnungen, aber persönliche Erfahrungsberichte habe ich nur positive gefunden. Äußerlich sind sie 1:1 identisch.
Jetzt ist der Hafi bereit für die HU Wiederholungsprüfung am Freitag, wenn das Typenschild von Hannes rechtzeitig da ist - sonst brauche ich es gar nicht versuchen. Bei der Wiederholungsprüfung müssen alle Mängel, auch die geringen, abgestellt sein. Ansonsten wird die Plakette verweigert.
LG Christof
Das zweite mal waren es die hinteren Radbremszylinder. Sie sahen zwar deutlich angekeimt aus, was bei einem Streufahrzeug nicht überrascht. Aber sie funktionierten noch. Nur nicht mehr bei der HU, da war die Bremsleistung hinten links = Null.
Bei den Radbremszylindern habe ich es gewagt, die Teile von Dieselmot zu ordern. Trotz aller Warnungen, aber persönliche Erfahrungsberichte habe ich nur positive gefunden. Äußerlich sind sie 1:1 identisch.
Jetzt ist der Hafi bereit für die HU Wiederholungsprüfung am Freitag, wenn das Typenschild von Hannes rechtzeitig da ist - sonst brauche ich es gar nicht versuchen. Bei der Wiederholungsprüfung müssen alle Mängel, auch die geringen, abgestellt sein. Ansonsten wird die Plakette verweigert.
LG Christof
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Hallo,rubber-duck hat geschrieben: Jetzt ist der Hafi bereit für die HU Wiederholungsprüfung am Freitag, wenn das Typenschild von Hannes rechtzeitig da ist - sonst brauche ich es gar nicht versuchen.
konnte es erst heute verschicken, die letzte Woche war ich leider nicht viel daheim. Sollte sich aber ausgehen bis Fr.
Grüße Hannes
AP700 Bj. 1961
AP700 Bj. 1961
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Hallo,
Donnerstag kam das Typenschild (Danke, Hannes!), und heute war HU Wiederholungsprüfung. Ergebnis: Ohne erkennbare Mängel Auch das Problem mit der AHK hat sich gelöst, leider konnte der Prüfer nicht die gewünschten 750 kg eintragen, weil dann der D-Wert der Kupplung unterschritten würde. Aber mit 640 kg Anhängelast, und das egal ob gebremst oder ungebremst, bin ich auch zufrieden.
Nächste Woche geht es dann an die Zulassung.
LG Christof
Donnerstag kam das Typenschild (Danke, Hannes!), und heute war HU Wiederholungsprüfung. Ergebnis: Ohne erkennbare Mängel Auch das Problem mit der AHK hat sich gelöst, leider konnte der Prüfer nicht die gewünschten 750 kg eintragen, weil dann der D-Wert der Kupplung unterschritten würde. Aber mit 640 kg Anhängelast, und das egal ob gebremst oder ungebremst, bin ich auch zufrieden.
Nächste Woche geht es dann an die Zulassung.
LG Christof
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