Sonntagsfahrverbot (Fahrzeug mit LKW-Zulassung & Hänger)

Plaudereien rund um den Haflinger

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Stef@n
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Sonntagsfahrverbot (Fahrzeug mit LKW-Zulassung & Hänger)

Beitrag von Stef@n »

Hallo zusammen,

ganz interessante Sache, was da im "blauen" Forum diskutiert wird. Besonders die Aussage vom ADAC dürfte für einige interessant sein, da doch der eine oder andere einen "LKW" als Zugfahrzeug für den Hafi auf dem Anhänger hat:
Klick mich, ich bin ein Link!

Gruß

Stefan
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Udo
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Beitrag von Udo »

Hallo Stefan,
der Link funktioniert nur wenn man dort eingelogt ist.

Gruß Udo


PS. Ich war jahrlang so ähnlich unterwegs (mit 40 Tonnen am Sonntag)
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Stef@n
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Beitrag von Stef@n »

Udo hat geschrieben:...der Link funktioniert nur wenn man dort eingelogt ist...
Okay, dann hier die Anfrage eines Boardmembers bei der juristischen Abteilung eines großen deutschen Automobilclubs, inwiefern für LKW mit Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke das Sonntagsfahrverbot nicht bindend ist:
Blaues Forum hat geschrieben:An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht verkehren; dieses Verbot erstreckt sich auch auf Anhänger hinter Lkw, wobei hier keine Gewichtsbeschränkung gilt. Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist für die Bewertung, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Lkw im Sinne des § 30 Abs. 3 StVO handelt, nicht ausschlaggebend. Deshalb fällt grundsätzliches jedes Gespann in dieses Verbot, wenn das Zugfahrzeug als Lkw anzusehen ist.

Allerdings sieht die Polizei bei Lkw bis 3,5 t mit Anhänger dann von einer Ahndung ab, wenn es sich um einen Wohnwagenanhänger und einen Anhänger zu Sport- oder Freizeitzwecken handelt; hierauf haben sich die Innenminister der Länder verständigt. In den anderen Fällen wird der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für den Fahrer mit € 40,-- und einem Punkt, für den Halter mit € 200,-- sowie einem Punkt geahndet. Sind Fahrer und Halter identisch, so wird der höhere Regelsatz verhängt.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
@Udo: War dein Sattelzug ein SoKfz "Motorsport"?
Gruß

Stefan
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engele
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Beitrag von engele »

also kann ich an meinen Landy mein Motorradhänger hängen und in Urlaub fahren....
ach ich fahr am Samstag und Sonntag mit 2 Ktm´s auf Haänger hinter meinem landy LKW (weil der TÜV der Arsch wegen 2 db kein Pkw drauß machen will) in die Schweiz, mal schauen was passiert.
Goldsteuerrad
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Beitrag von Goldsteuerrad »

@Engele

Ich denke in der Schweiz passiert nicht viel, da in der Schweiz sogen. SteuerLKW's m.w. nicht existieren. Ist das Zugfahrzeug ein PKW od. Lieferwagen mit einem zul GG von 3500 kgs fällt es nicht unter das Sonntagsfahrverbot.
Anhängerzüge oder Sattelschlepper deren zul. Gesamtzuggewicht über 5499 kgs und die als LKW (Fz zum gewerblichen Gütertransport) eingelöst sind, fallen unter die ARV (Arbeits- und Ruhezeitverordnung) also auch Sonntagsfahrverbot.
Möglicherweise könnte ein D-Grenzer Dich aufhalten und dumme Fragen stellen. Dann würdest Du wahrscheinlich nicht einmal bis in die Schweiz kommen. Aber bei Landy und Motorradanhänger muss der Fragende (Grenzer oder Polizeier) schon ein ziemlichzer Schriftgelehrter sein. dass er sich getraut Dich aufzuhalten und zu kontrollieren. Da die Polizeien aber nicht wissen, wie die Sache wohl ausgeht, konzentrieren sie sich lieber auf die offensichtlichen und darum sicheren Fälle.
Allzeit schrott- und knitterfreie Fahrt
Frank
Mojohand
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Beitrag von Mojohand »

Daß die Polizei nicht Bescheid weiß glaub ich nicht, neulich hab ich im TV eine Reportage gesehen, wo sie speziell Transporter mit Anhänger rausgezogen haben. Die Fahrer hatten meistens keine Ahnung, die Polizei schon. Die haben nur geschaut ob das Zugfahrzeug hinten Fenster und Sitze hatte oder nicht. So konnten sie schon eine relativ genaue Vorauswahl treffen.
Genaugenommen dürfte ich nicht mal meinen Haflinger Sonntags mit Hängerchen fahren.
Gruß Bernd
Pure Vernunft darf niemals siegen.
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Stef@n
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Beitrag von Stef@n »

Da die Finanzämter der LKW-Eintrag in den Papieren inzwischen herzlich wenig interessiert sondern sie die Fahrzeuge selbst anhand bestimmter Merkmale bewerten, wäre natürlich der Umkehrschluss, dass das Fahrzeug beim TÜV (und in den Papieren) als PKW steht, aber als LKW versteuert wird, weil man das dem Finanzamt plausibel machen könnte. Versuch wär's wert, in den Papieren steht dann PKW! :twisted:
Gruß

Stefan
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WolfgangK
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Beitrag von WolfgangK »

'... wo sie speziell Transporter mit Anhänger rausgezogen haben. Die Fahrer hatten meistens keine Ahnung, die Polizei schon...'

Wenn das die berüchtigten weissen Schnelltransporter bertrifft, die meist auf der linke Spur anzutreffen sind, dann ist das voll ok. Die hab ich eh gefressen....

Aber die Ergänzung ist interessant: '... Allerdings sieht die Polizei bei Lkw bis 3,5 t mit Anhänger dann von einer Ahndung ab, wenn es sich um einen Wohnwagenanhänger und einen Anhänger zu Sport- oder Freizeitzwecken handelt...'

Wer mit Hafi und (An-)Hängerchen unterwegs ist, der ist (normalerweise) kein professioneller Spediteur, genauso wenig, wie wenn einer ein Trialgerät oder Moped durch die Gegend schleppt.

Wenn diese Reglung wirklich so umgesetzt wird, dann passt das doch.
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Udo
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Beitrag von Udo »

Die Polizei ist da wirklich fitt (zumindest die meisten). Ich habe hier schon etliche Kontrollen durchgemacht.
Nerdings geht es sogar soweit daß geberbliche Transporter/Busse/Vans/Geländewagen mit Anhänger angehalten werden und dann verwogen werden ....und dann kommt die Frage nach dem nicht vorhanden Fahrtenschreiber !! (wenn das Gespann über 3,5 Tonnen ist)

Als ich im Herbst meinen Bulli gekauft habe und dabei einige Händler abgeklappert habe hat mich sogar ein Verkäufer auf die Fahrtenschreiberpflicht hingewiesen ! ...Zitat: Ich muß Sie darauf hinweisen .... ....sonst bin im Falle einer Kontrolle sogar ich als Verkäufer mit haftbar)
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Stef@n
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Beitrag von Stef@n »

Udo hat geschrieben:Als ich im Herbst meinen Bulli gekauft habe und dabei einige Händler abgeklappert habe hat mich sogar ein Verkäufer auf die Fahrtenschreiberpflicht hingewiesen ! ...Zitat: Ich muß Sie darauf hinweisen .... ....sonst bin im Falle einer Kontrolle sogar ich als Verkäufer mit haftbar)
Das gilt jetzt aber nur für den gewerblichen Bereich, oder?
Gruß

Stefan
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Udo
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Beitrag von Udo »

Soweit ich weiß gilt das nur gewerblich
Mojohand
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Beitrag von Mojohand »

@Wolfgang,
im Film waren das Transporter die Autos geladen hatten, teils gewerblich teils privat. Die Transporter, die Du meinst, fahren ohne Anhänger. Mich nerven die auch, wenn ich auf der Autobahn bin, wenn aber so ein Fahrer an der Haustür klingelt und mir mein dringend benötigtes Ersatzteil bringt, dann sieht die Sache schon anders aus.
Gruß Bernd
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