Bontadini Fahrverbot!

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WolfgangK
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Bontadini Fahrverbot!

Beitrag von WolfgangK »

Neuerdings gesperrt! 14.07.2009, 18:11

Vom Ufficio di Breuil Cervinia wurde mir heute mitgeteilt, dass laut einer regionalen Verordnung die Auffahrt mit Autos bzw. Motorrädern zum Lago Goillet und zum Bontadini-Lift bzw. Theodulpass verboten ist.

Quelle: http://alpenrouten.de/Bontadini-Lift-Be ... t1460.html


Mist, ich wollte am 23. August hoch.....
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eniac
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Beitrag von eniac »

Wird halt immer weniger .. Bin mal auf September gespannt .. :?
Grüße

derStefan
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Stef@n
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Beitrag von Stef@n »

Wieder einer weniger... :?
Also muss ich diesen Sommer doch noch auf den Someiller hoch... Vielleicht klappt's beim dritten Anlauf! :wink:
Gruß

Stefan
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WolfgangK
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Beitrag von WolfgangK »

Jetzt hab ich eine ziemliche Zeit mit MapSource, Denzel und verschiedenen Webseiten verbracht, um eine schöne Tour zusammenzustellen und Wegpunkte, Routen und Tracks zusammenzustellen:

Bontadini, Someiller, Parpaillon, Maira Stura, Ligurische KGS, Assietta, Jaffereau, Finestre... bin ja mal gespannt, was da alles gesperrt ist bis in ein paar Wochen....
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Stef@n
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Beitrag von Stef@n »

WolfgangK hat geschrieben:Maira Stura, Variata....
Vorsicht, richtigrum fahren, geht nur in eine Richtung, andere teils gesperrt (siehe auch mein Bericht, als ich mit den Tatzelwürmern unterwegs war). Fahrerisch eher wenig anspruchsvoll (ausser die Piste ist mal wieder abgerutscht), aber sehr ruhig und schön dort!
Gruß

Stefan
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Lorenz
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Beitrag von Lorenz »

Erstmal abwarten was es für ein Fahrverbot ist, nur Duchfahrt verboten bedeuted "auf eigene Gefahr"! Erst wenn unter dem "Durchfahrt verboten" ein Zusatzschild mit einer Gesetzesnr. und einem Datum der Sperrung hängt wird es ernst.

Als wir 2005 in dem Tal zum Haflingetreffen waren und noch eine Tour aus dem Denzel (Rifugio Orionde) auch da in die Richtung fahren wollten, ist der Ausrichter des Hafi Treffens nicht begeistert gewesen, weil er meint das sei gesperrt, im Denzel aber nichts drin stand - wir haben es dann gelassen um dem Veranstalter keinen Ärger zu machen. Jetzt im Herbst werde ich aber auch mal dort sein ...
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engele
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Beitrag von engele »

naja das finde ich jetzt nicht gut.

man kann ja n glaub verschiedene wege den bintandini anfahren.

am besten sollte mal schnell jemand runter fahren und schauen wies wirklich aussieht. ist natürlich blöd wenn man sich freut alles plant und dann unten steht und langes gesicht macht,.

och man wir wollen doch auch noch hoch.

Gruß
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Stef@n
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Beitrag von Stef@n »

engele hat geschrieben:am besten sollte mal schnell jemand runter fahren und schauen wies wirklich aussieht.
Mit 'nem schnellen G vielleicht? :wink:
Gruß

Stefan
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WolfgangK
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Beitrag von WolfgangK »

Ich denke nicht, dass es verschiedene Anfahrten gibt... aber Lorenz hat recht, ein Haftungsausschluss ist nicht unbedingt ein Fahrverbot in Italien.
karsten
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Beitrag von karsten »

Vorab: Ich will niemanden dazu verführen irgendetwas zu testen oder durch ein Fahrverbot zu fahren.

Meinen "geliebten" Brenner Grenzkamm haben sie mitte der 90er dicht gemacht und das von allen Seiten her. Denke auch beim Bontadini werden sie gründlich gewesen sein.

Wenn ein Privatmann ein Verbotsschild aufstellt (zu seinem Privatgrund), dann stimmt das mit dem sogenannten Haftungsausschluß. Vom Staat aufgestellte Schilder sind grundsätzlich mit der gleichen Bedeutung ausgestattet wie in Deutschland: Sprich Fahrverbot.

Genauere Infos könnt ihr auf unserer Hauptseite nachlesen:
http://www.off-road-forum.de/
-> Berichte
-> Reiseberichte
-> Fahrverbotsschilder Italien


Grüße Karsten
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Lorenz
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Beitrag von Lorenz »

Dann muss der Hafi ran, mit dem hat bis jetzt jeder ein Auge zugedrückt - sogar der Hirte am Chaberton der sonst immer die Polizei ruft. (der jetzt wieder zumindest bis zum gespaltenen Fels normal befahrbar sein soll) Oder halt extrem früh losfahren und bis einer meckert wieder unten sein. In der Dunkelheit bräuchte man nur einen GPS Track von jemanden der schon mal oben war, das macht es leichter.
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WolfgangK
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Beitrag von WolfgangK »

Hi Karsten, danke fuer den Link. Wenn ich den Text richtig interpretiere, dann muss entweder die Zusatztafel mit dem Landesgesetz dabei sein oder auf der Rueckseite der Kleber da sein (oder natuerlich Anlieger, Betriebsgelaende oder Privatweg Einschraenkung).

Nur ein Fahrverbotsschild ohne irgendwas heisst (rechtlich) dass man fahren darf (Umkehrschluss des letzten Satzes dieses Herren):

'.... Auf Ihre Anfrage bezüglich des von Ihnen geschilderten und abgelichteten Verbotschildes, teile ich Ihnen mit, daß es gemäß Art. 39/1Abs. B/6 der StVo. und Art.116/1 Abs. a der Durchführungsverordnung G.D.Nr.285 vom 30.04.1992 gesetzeskonform ist.
Es handelt sich dabei um das allgemeine Fahrverbotsschild. Fahrräder, Leichtkrafträder, Motorräder, Pkw, Lkw und landwirschaftliche Maschinen müssen sich daran halten. Sollte unter diesem Verbotsschild ein Zusatzschild angebracht sein, so könnten die eventuellen Ausnahmen oder andere Erläuterungen aufscheinen.
Zu Ihrer Information möchte ich noch darauf hinweisen, daß auf der Rückseite des Verbotsschildes die Daten des Amtaktes (Verordnung, Straßeneigentümer und Hersteller) und die Ermächtigung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, ersichtlich sein müssen.

Mit Freundlichen Grüßen
Vice Kommandant
Major David Ortler...'
karsten
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Beitrag von karsten »

Genau so ist es. Die Frage ist ob es sinnvoll ist, wenn man auf einen Privatweg mit nicht offiziellem Fahrverbotsschild fährt.
Der Inhaber, Bauer oder sonstwer wird sicherlich nicht erfreut sein, sonst hätte er es nicht aufgestellt.


Grüße Karsten
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WolfgangK
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Beitrag von WolfgangK »

Jaja, ob es sinnvoll ist und ob man schlussendlich dort faehrt ist eine andere Sache. Mir ging es erst mal um den legalen Aspekt.
karsten
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Beitrag von karsten »

So etwas muß man dann situationsabhängig machen. Wir hatten auch schon Schäfer/Bauern, die freundlich grüßten und sogar das Tor aufhielten. Kommt immer darauf an ... ;)
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WolfgangK
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Beitrag von WolfgangK »

Der Kommentator zum Thema Bontadini schreibt allerdings '... laut einer regionalen Verordnung..', damit scheint das ziemlich offiziell zu sein :cry:
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car-drive
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Beitrag von car-drive »

:cry: in tiefster Trauer :cry:
Pinzgauer - und ihr leben kommt durcheinander ;-)
Der_Timm
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Beitrag von Der_Timm »

Hi

gibt es auch OVI für das TomTom von dem Alpen???
find nur welche für die Gamin Geräte

lg tim
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car-drive
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Beitrag von car-drive »

@tim
ich dachte du wärst schon längst auf Tour?
Pinzgauer - und ihr leben kommt durcheinander ;-)
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WolfgangK
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Beitrag von WolfgangK »

Quelle: www.alpenrouten.de

Genauere Infos zur Sperrung
Das Ufficio di Breuil Cervinia teilte mir heute mit, dass die Befahrung dieser Strecke noch nie legal gewesen ist. Ausnahmen gibt es nur für autorisierte Veranstaltungen, sie werden vom Bürgermeister oder dem Präsidenten der "Consorzio di miglioramento fondiario" genehmigt. Die Sperrung beruht auf dem für die Region Aostatal geltenden Legge Regionale Nr. 17 vom 22. April 1985. Dieses Gesetz regelt die Befahrung von Wegen, die keine Staats- Regional- oder Kommunalstraßen sind. Im Grunde handelt es sich dabei um ein Generalverbot für die Befahrung derartiger Strecken.
Der volle Text (in italienisch und französisch) findet sich unter dem folgenden URL:
http://www.consiglio.regione.vda.it/ban ... versione=V
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